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Sicherheitstechnische Hinweise Zum Pilotlaser; Laserschutzbeauftragter - KLS Martin group MCO25plus Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

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MCO25plus Gebrauchsanweisung
2.7

Sicherheitstechnische Hinweise zum Pilotlaser

Die vom roten Pilotlaser emittierte Strahlung (Laserdiode, Wellenlänge 635 ± 10 nm) ist relativ un-
gefährlich. Diese Strahlung verursacht weder Hautschäden, noch besteht die Gefahr einer Ent-
zündung von OP-Materialien. Für das menschliche Auge jedoch kann diese Strahlung gefährlich
sein. Wenn intensives Pilotlaserlicht mehrmals während eines Arbeitstages ungewollt auf das Au-
ge trifft, lassen sich Augenschäden nicht ausschließen.
Die Helligkeit des Pilotlaserlichts lässt sich durch den Bediener einstellen. Die maximale Laserleis-
tung liegt bei ca. 2 mW, was der Laserklasse 3B entspricht.
Achtung!
Nach Einschalten des Geräts tritt am vorderen Ende des Applikatorsystems (Fo-
kussierhandstück oder Scannerkopf) sichtbare Pilotlaserstrahlung aus, wenn die
Pilotlaserfunktion nicht durch Betätigen der gelb hinterleuchteten Pilotlasertaste
ausgeschaltet wurde. In diesem Fall kann jeder Blick in die Strahlaustrittsöff-
nung (Blende) des Applikatorsystems zu Augenschäden führen und sollte daher
unbedingt vermieden werden!
Die Laserschutzbrillen D 10600 nm L4 schützen zwar gegen die CO
Laserstrahlung, sind jedoch unwirksam gegen die Pilotlaserstrahlung!
Hingegen ist die Streustrahlung des Pilotlaserlichts (z. B. beim Betrachten der Behandlungsstelle)
selbst bei maximaler Laserleistung (2 mW) völlig ungefährlich.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass beim Umgang mit der Pilotlaserstrahlung kein spe-
zieller Augenschutz (wie beispielsweise Schutzbrillen) erforderlich ist, sofern die obengenannten
Hinweise beachtet werden.
2.8

Laserschutzbeauftragter

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift VBG 93 (Laserstrahlung) ist der Betreiber verpflichtet, einen
Laserschutzbeauftragten einzusetzen, der verantwortlich ist für:
Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen;
Einweisung aller Beteiligten in die Sicherheitsmaßnahmen und die ordnungsgemäße Verwen-
dung/Bedienung des Geräts;
Kennzeichnung des Laserbereichs;
Funktionsüberprüfung der Warngeräte;
Bereitstellung von Laserschutzbrillen;
ordnungsgemäße Anwendung des Geräts während der Therapie;
sichere Aufbewahrung des Schlüssels für das Lasergerät;
sichere Aufbewahrung des Geräts, wenn es außer Gebrauch ist;
richtiger Anschluss des Geräts nach Standortwechsel;
korrekte Führung des Gerätebuchs (bzw. der Gerätekarte).
V 3.1
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