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KLS Martin group MCO25plus Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung Seite 8

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Unter dem Laserbereich versteht man den Bereich, in dem die Werte für die maximal zulässige
Bestrahlung (MZB) überschritten werden dürfen. Dabei ist auch die Möglichkeit einer unbeabsich-
tigten Ablenkung des Laserstrahls zu berücksichtigen. Alle Türen und Zugänge zum Laserbereich
sind durch Warnlampen zu kennzeichnen.
Die folgenden Sicherheitsvorkehrungen sind daher strikt einzuhalten:
Alle Personen, die sich während des Laserbetriebs im Laserbereich aufhalten, müssen über
die von Laserstrahlung ausgehenden Gefahren Bescheid wissen und eine geeignete Schutz-
brille tragen. Die Augen des Patienten müssen ebenfalls entsprechend geschützt werden.
Der Betreiber des Geräts hat dafür zu sorgen, dass geeignete Schutzausrüstung zur Verfü-
gung steht.
Das menschliche Auge ist das durch Laserstrahlung am stärksten gefährdete Organ. Daher
müssen alle im Laserbereich anwesenden Personen bei Umschaltung des Geräts von "Stand-
by" auf "Laser bereit" Laserschutzbrillen tragen (Schutzstufe 10600 nm L4 oder höher).
Nicht direkt in den Strahl des roten Pilotlaserlichts blicken! Die obengenannten Schutzbrillen
schützen nicht vor der roten Pilotlaserstrahlung.
Bei offenen chirurgischen Eingriffen gilt der gesamte Operationsraum als Laserbereich.
Explosionsgefährdete Stoffe dürfen sich nicht im Laserbereich befinden! Leicht entflammbare
Materialien können in Brand geraten!
Bei der Anwendung von Laserstrahlung im Bereich von Organen, Körperhöhlen oder Tubi, die
leicht entzündliche Gase oder Dämpfe enthalten können, sind Schutzvorkehrungen gegen
Explosions- und Brandgefahr zu treffen (s. Kap. 2.3).
Gegenstände, die CO
dem Laserbereich zu entfernen. Auch Fenster und reflektierende Wände sind mit geeigneten
Materialien abzudecken. Wenn durch Einwirkung der Laserstrahlung auf bestimmte Stoffe oder
Materialien gesundheitsgefährdende Gase, Staub, Rauch, Sekundärstrahlung oder leicht ent-
zündliche Gasgemische entstehen können, sind ebenfalls geeignete Schutzmaßnahmen zu
ergreifen.
Alle Instrumente, die während der Behandlung in den Strahlengang gebracht werden, müssen
in Form und Oberflächenbeschaffenheit so geartet sein, dass gefährliche Reflexionen weitge-
hend ausgeschlossen sind.
Der Laserbereich sollte so klein wie möglich gehalten und zudem abgeschirmt werden, um
Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Die Anzahl der im Laserbereich anwesenden Personen
sollte stets auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Mindestens einmal jährlich sind die im Laserbereich arbeitenden Personen in die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen und in die Bedienung des Geräts einzuweisen.
Diese Einweisung muss unter Auflistung der Teilnehmer schriftlich dokumentiert werden.
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-Strahlung reflektieren können, sind entweder abzudecken oder aus
2
MCO25plus Gebrauchsanweisung
V 3.1

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