3.3
Lasersicherheit
Das Laserchirurgiegerät diomax
ist ein Gerät der Klasse IIb gemäß MPG,
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ist eine Lasereinrichtung der Laserklasse 4 (nach DIN EN 60825-1),
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besitzt das CE-Kennzeichen nach der Richtlinie 93/42/EWG.
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WARNUNG
Verletzungsgefahr für Augen, Haut und andere Organe!
Das Gerät emittiert Licht im unsichtbaren Spektralbereich von 1.550 nm, das irreversible
Schäden an Auge, Haut und anderen Organen verursachen kann!
Bei einem Lasergerät der Klasse 4 kann sowohl der direkte Laserstrahl selbst als auch das
von Oberflächen diffus reflektierte Laserlicht gefährlich sein!
Schutzbrille
tragen!
Der Laserbereich ist der Bereich, in welchem die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung
(MZB) überschritten werden können. Dabei ist die Möglichkeit einer unbeabsichtigten
Ablenkung des Laserstrahls zu berücksichtigen.
Die folgenden Sicherheitsvorkehrungen müssen daher strikt eingehalten werden:
Die Zugänge zu den Laserbereichen sind durch Warnlampen zu kennzeichnen.
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Personen, die im Laserbereich arbeiten, müssen mindestens einmal jährlich über Sicher-
heitsbestimmungen und -vorkehrungen informiert und in der Bedienung des Geräts
unterwiesen werden. Diese Unterweisung, unter Auflistung der teilnehmenden Personen,
muss in schriftlicher Form festgehalten werden.
Alle Personen, die sich während des Laserbetriebs im Laserbereich aufhalten, müssen bei
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der Umschaltung von „STANDBY" zu „Laser bereit (LASER READY)" ausnahmslos
Schutzbrillen tragen:
Nach DIN EN 207 für Diodenlaserstrahlung vorgeschriebene Laserschutzbrillen
mit einer Schutzstufe D 1.550 nm L4 / LB3 oder höher.
Die Augen des Patienten müssen geschützt sein.
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Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Schutzausrüstungen zur
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Verfügung stehen.
Nicht direkt in das rote Pilotlaserlicht blicken! Die oben genannten Schutzbrillen schützen
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nicht vor dem roten Pilotlaserlicht.
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Vorgeschriebene Schutzbrille:
D 1.550 nm L4 / LB3
Gebrauchsanweisung
Laserchirurgiegerät diomax
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Revision 3