3.6
Anforderungen an Behandlungsräume
Räume, in denen der MCO 25 plus betrieben wird, sind an den Zugängen durch ein
•
Laserwarnschild (im Lieferumfang enthalten) zu kennzeichnen.
Alle Eingangstüren zum Laserbereich sind mit einer Warnlampe zu versehen. Bei einge-
•
schalteter Warnlampe darf der Laserbereich nur von befugten Personen und nur mit der
vorgeschriebenen Laserschutzbrille betreten werden.
Die Türen zum Laserbereich sind während des Lasereinsatzes geschlossen zu halten.
•
Im Laserbereich sind Flächen, die Laserlicht reflektieren, zu vermeiden oder geeignet
•
abzudecken.
3.7
Sicherheitsanforderungen an das Lasergerät
Die verwendeten Instrumente müssen durch Formgebung und Oberflächenbehandlung
•
gefährliche Reflexionen weitgehend ausschließen.
Optische Einrichtungen zur Beobachtung des Operationsfeldes müssen für den Lasereinsatz
•
bestimmt sein. Sie dürfen nur unter Verwendung geeigneter Vorsatzfilter, die den
Anforderungen für Laserschutzbrillen entsprechen, benutzt werden.
Bei der Feststellung von Störungen am Lasergerät darf das Gerät nicht mehr verwendet
•
werden! Die Störungen sind im Medizinproduktebuch zu vermerken und dem Laserschutz-
beauftragten mitzuteilen. Die Firma Gebrüder Martin GmbH & Co. KG oder ein autorisierter
Servicetechniker ist umgehend zu benachrichtigen.
3.8
Sicherheitstechnische Hinweise zum Pilotlaser
Gefahr von Augenschäden!
Bei eingeschaltetem Gerät tritt am Ende des Spiegelgelenkarms (Fokussierhandstück) das
sichtbare Pilotlaserlicht aus, wenn der Pilotlaser nicht durch Betätigen der gelb
hinterleuchteten Pilotlasertaste ausgeschaltet ist. Ein Blick in die Austrittsöffnung des
Applikatorsystems kann zu Augenschäden führen und ist daher zu vermeiden.
Die Laserschutzbrille D 10600 nm L4 / LB4 dient zum Schutz gegen das Infrarot-Laserlicht,
aber nicht gegen Pilotlaserlicht, da das Pilotlaserlicht auch mit Schutzbrille sichtbar sein muss.
Nicht direkt in das Pilotlaserlicht blicken!
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16
Gebrauchsanweisung
CO
-Lasersystem MCO 25 plus
2
V. 5.3