Gebrauchsanweisung
Laserchirurgiegerät diomax
3.4
Explosions- und Brandgefahr
Feuergefahr!
Laser der Klasse 4 (DIN EN 60825-1) können durch Erhitzen von Gewebe oder der Laserfaser-
enden als Zündquellen wirken. Daher sind beim Umgang mit dem diomax
Maßnahmen zur Verhütung laserinduzierter Brände und Explosionen einzuhalten:
Das Gerät darf nicht in der Nähe von entflammbaren Betäubungsmitteln oder leicht-
•
flüchtigen Mischungen wie Alkohol oder Benzin in Betrieb genommen werden.
Es besteht Feuer- oder Explosionsgefahr, wenn das Laserlicht in Gegenwart von
•
brennbaren Materialien, Lösungen oder Gasen oder in einer mit Sauerstoff angereicherten
Umgebung benutzt wird.
Das Operationsgebiet ist so einzurichten, dass auch bei unbeabsichtigter Freigabe des
•
Laserstrahls weder eine Gefährdung des Patienten, noch des Personals, noch eine
Entzündung leicht entflammbarer Materialien eintreten kann! Bei endoskopischen
Anwendungen darf daher als Spülmedium kein Sauerstoff verwendet werden.
Bei der Anwendung von Laserlicht im Bereich von Organen, Körperhöhlen und Tuben, die
•
brennbare Gase oder Dämpfe enthalten können, sind Schutzmaßnahmen gegen Brand
und Explosionsgefahr zu treffen.
3.5
Schutz des Patienten
Der Patient ist unbedingt vor Verletzungen durch unsachgemäße Handhabung des Lasers zu
schützen. Das betrifft insbesondere:
•
Schutz der Augen durch eine geeignete Schutzbrille bzw. eine lichtdichte / strahlungsfeste
Abdeckung
Schutz der Organe und Gewebsareale im Operationsgebiet, die nicht vom Laserlicht
•
getroffen werden dürfen, durch Abdecken mit diffus streuenden oder lichtabsorbierenden
Materialien, z. B. feuchten Tüchern oder Kompressen
Verhütung laserinduzierter Brände, insbesondere bei endolaryngealen Eingriffen
•
Vermeiden der Entzündung von Darmgasen, sowie von Gewebe bei Beatmungstechniken
•
unter Einsatz verbrennungsfördernder Gase
Revision 3
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1550
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1550 folgende
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