1.20
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen Prüfintervalle als Anhalts-
wert.
Sicherheit
Version 1.1.3 - 2020-07-21
Originalbetriebsanleitung
B34H | B34HV
DE
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