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1.15.1 Mechanische Wartungsarbeiten; Unfallbericht; Elektrik; Prüffristen - Optimum OPTIdrill DH 35G Betriebsanleitung

Getriebebohrmaschine
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1.15.1 Mechanische Wartungsarbeiten

Installieren Sie nach Ihrer Arbeit alle für die Instandhaltungsarbeiten entfernten Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen wie:
Abdeckungen,
Sicherheitshinweise und Warnschilder,
Erdungskabel.
Überprüfen Sie nach dem Wiedereinbau deren Funktion!
1.16

Unfallbericht

Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe"-Unfälle.
„Beinahe"-Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
1.17

Elektrik

Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle Män-
gel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Maschine sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung, Betriebsmit-
telprüfung.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wie-
derinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elekt-
rofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom Her-
steller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind, siehe Konformi-
tätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie konti-
nuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im
Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.18
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen Prüfintervalle als Anhalts-
wert.
DE
DH35G
18
Originalbetriebsanleitung
Sicherheit
Version 1.0.4 - 2022-02-15

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