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Philips Veradius Bedienungsanleitung Seite 207

Version 1.1
Inhaltsverzeichnis

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Expositionswege: k. A.
Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen:
ABSCHNITT VII–Vorsichtsmaßnahmen für sichere Handhabung und Verwendung
Maßnahmen im Fall austretender Flüssigkeiten:
Entsorgung:
Bei von Hawker Energy Products Inc. hergestellten Batterien handelt es sich um Batterien mit absorbiertem Elektrolyt, d. h., der Elektrolyt ist im
Separator fest gebunden. Außerdem sind die Batterien verschlossen. Mit Wirkung vom 30. September 1995 gelten Batterien von Hawker Energy
Products Inc. als „auslaufsichere Batterien". Sie müssen somit nicht den vollen Anforderungen von 49 CFR § 173.159 genügen. Die frühere
Ausnahmeklassifizierung als „Trockenbatterien, keine Einschränkung" verlor am 30. September 1995 ihre Gültigkeit. „Auslaufsichere Batterien" sind
von den umfassenden Anforderungen der Bestimmung bezüglich der Verpackung ausgenommen, insofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1)
Die Batterie ist gegen Kurzschlüsse geschützt und sicher verpackt. (2) Bei nach dem 30. September 1995 hergestellten Batterien müssen die Batterie
sowie die Umverpackung deutlich und dauerhaft mit der Kennzeichnung „AUSLAUFSICHER" oder „AUSLAUFSICHERE BATTERIE" versehen
werden. (3) Die Batterie besteht die in 49 CFR § 173.159(d) festgelegten Erschütterungs- und Differenzdruckprüfungen.
Von Hawker Energy Products Inc. hergestellte Batterien wurden von der WYLE Scientific Services & Systems Laboratories Group geprüft und
erfüllen die Bedingungen der in 49 CFR § 173.159(d) dargelegten Erschütterungs- und Differenzdruckprüfungen. Die Batterien sind folglich mit
Wirkung vom 30. September 1995 von den in 49 CFR § 173.159 dargelegten Anforderungen, außer denen in Paragraph (d), des US-amerikanischen
Verkehrsministeriums Department of Transportation (DOT) ausgenommen.
Batterielieferungen vom Standort Warrensburg, USA, der Hawker Energy Products Inc. aus werden entsprechend geltenden DOT-Bestimmungen
ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Durch den Austausch von Verpackungen an anderen Standorten sind u. U. zusätzliche Kennzeichnungen erforderlich, da neben
der Batterie selbst auch die Umverpackung der Batterie mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen sein muss:
„AUSLAUFSICHER" oder „AUSLAUFSICHERE BATTERIE". Da die Batterien als „auslaufsicher" klassifiziert sind und die oben
aufgeführten drei Bedingungen [aus § 173.159(d)] erfüllen, ist ihnen weder eine UN-Nummer zugewiesen noch müssen sie mit zusätzlichen
DOT-Gefahrenhinweisen gekennzeichnet werden.
Die Änderung der Bestimmung mit Wirkung vom 30. September 1995 hatte zum Ziel, Spediteuren und Lieferunternehmen eine klare Richtlinie an die Hand
zu geben, mit der eine eindeutige Kennzeichnung von Batterien gewährleistet wird, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zu Gefahrgütern
des US-amerikanischen Department of Transport (DOT), den Richtlinien der International Civil Aeronautics Organization (ICAO) sowie den
Verpackungsbestimmungen Packing Instruction 806 und Special Provision A67 der International Air Transport Association (IATA) geprüft und zugelassen
wurden und die folglich von allen anderen Anforderungen der Bestimmung ausgenommen sind und als „auslaufsichere Batterien" klassifiziert werden.
Die verschlossene Blei-Säure-Batterie von Hawker ist gemäß dem OSHA Hazard Communication Standard (US-amerikanische
Gefahrstoffverordnung am Arbeitsplatz) als „Article" (Handelsware) definiert und als solcher von allen Anforderungen des Standards ausgenommen.
Das Sicherheitsdatenblatt dient daher nur zur Information.
Die hier enthaltenen Informationen und Empfehlungen stammen aus Quellen, die für zuverlässig gehalten werden, und beschreiben den aktuellen
Sachverhalt. Hawker Energy Products Inc. gibt weder Gewährleistung oder Garantie noch übernimmt Hawker Energy Products Inc. Verantwortung
bezüglich der absoluten Korrektheit oder Vollständigkeit der hier aufgeführten Informationen. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass an
dieser Stelle alle zulässigen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben sind oder dass unter besonderen bzw. außergewöhnlichen Bedingungen oder
Umständen keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen.
k. A. oder Nicht anwendbar–Gilt nicht für das Endprodukt, wenn unter Normalbedingungen eingesetzt.
Version 1.1
Philips Veradius
ABSCHNITT VI–Gesundheitsgefährdung
ABSCHNITT VIII–Kontrollmaßnahmen–Nicht anwendbar
ABSCHNITT IX–Transport
ABSCHNITT X–Zusätzliche Informationen
Gesundheitsgefährdung (akute und chronische): k. A.
Batterie enthält als Elektrolyt Säure, die im Separator fest gebunden
ist. Bei Beschädigung der Batteriehülle austretende Flüssigkeit
vollständig mit Wasser von der Haut abwaschen oder Augen gründlich
mit Wasser ausspülen.
Jeglichen Kontakt mit Säure vermeiden. Zur Neutralisierung
Natriumcarbonat oder Kalk verwenden. Mit Wasser spülen.
Gemäß geltender regionaler und nationaler Verordnungen entsorgen.
Nicht verbrennen. Batterien an dafür eingerichtete Rücknahmestellen zur
wertstofflichen Verwertung der Metall- und Kunststoffteile zurückgeben.
Vertreiber bezüglich Verfahren zur Produktrückgabe kontaktieren.
Systemdaten
9.3
Technische Daten
9- 25

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