2.7
Betrieb von Anbaugeräten
Anbaugeräte
•
Nur Anbaugeräte verwenden, die für das Fahrzeug
bzw. deren Schutzeinrichtung (z.B. Splitterschutz)
zugelassen sind.
•
Alle anderen Anbaugeräte benötigen eine Freigabe
des Fahrzeugherstellers.
•
Der Gefahrenbereich sowie der Arbeitsbereich sind
vom verwendeten Anbaugerät abhängig – siehe
Betriebsanleitung des Anbaugerätes.
•
Ladegut sichern.
•
Anbaugeräte nicht überladen.
•
Korrekten Sitz der Verriegelung prüfen.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm
Betrieb
•
Das Befördern von Personen auf / in einem Anbau-
gerät ist verboten.
•
Das Installieren einer Arbeitsplattform ist verboten.
•
Anbaugeräte und Ballastgewichte verändern das
Fahrverhalten sowie die Lenk- und Bremsfähigkeit des
Fahrzeuges.
•
Der Fahrer muss mit diesen Veränderungen vertraut
sein und entsprechend handeln.
•
Vor Arbeitseinsatz korrekte Funktion des Anbauge-
rätes durch probeweises Betätigen sicherstellen.
•
Vor Inbetriebnahme des Anbaugerätes sicherstellen,
dass keine Person gefährdet wird.
•
Vor Verlassen des Fahrersitzes Anbaugerät auf den
Boden absenken.
Sicherheit 2
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