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Vormauerung Bei Zu Schützenden Wänden - Spartherm Premium V-FD-87h Aufbauanleitung

Kamineinsätze
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Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungs-
grenztemperatur von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52271
und einer Nennrohdichte von 80 kg/m
entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstof fkennzif fer dar f an keiner S telle die Zif fernfolge „9 9"
beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen
oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im
maximalen Abstand von höchstens 33 cm zueinander anzubringen. Andere
Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für
Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gem. Herstellerangaben
verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzahlen
auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die erforder-
liche Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zur Verfü-
gung gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbau-
tiefe erheblich. Wärmedämmungen aus nicht abriebfestem Material, wie
z.B. Stein- und Schlackefasern müssen abriebfest z.B. mit einem Stahl-
blech verkleidet werden, damit durch den Umlauf volumenstrom kein
Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärmedämmplatten
sind ggf. werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt
und fugendicht angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen
die Stöße überlappen. Die Anbringung muss ordentlich und abriebfest sein.
Zudem muss die passgenaue Position dauerhaft sichergestellt sein.
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zu verwenden. Diese müssen eine
5.4.2 VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN WÄNDEN
• Bei Anbau der Kaminanlage an zu schützende Wände ist eine Vormau-
erung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20 cm über das
Verbindungsstück hinausragen.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
- mindestens 11,5 cm dick ist
- aus nicht brennbaren Bauteilen besteht
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
• Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet
werden, oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplatten bestehen,
sodass die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vormauer und Wärmedäm-
mung erheblich reduziert wird.
8 Dämmung der Heizkammer gemäß den Wärmedämmstoffdicken der technischen Daten
23 Vormauerung, 10 cm stark*
* ggf. Ersatzdämmstoff (z.B. Calciumsilikat) als Ersatz für Vormauerung und Dämmung (Punkt 8), gemäß
den technischen Daten des Dämmstoffherstellers
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