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Vormauerung Bei Zu Schützenden Wänden; Wichtige Hinweise Zum Aufbau Mit Blendrahmen - Spartherm Premium Montage- Und Betriebsanleitung

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Der U-Wert (ehemaliger k-Wert) beschreibt den Wärmeverlust durch ein
Bauteil, abhängig von der Dicke und Wärmeleitfähigkeit der einzelnen
Bauteilschichten.
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungsgrenz-
temperatur von mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einer
Nennrohdichte von 80 kg/m³ zu verwenden. Diese müssen eine entspre-
chende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99"
beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen
oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im
maximalen Abstand von höchstens 33 cm zueinander anzubringen. Andere
Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen
eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für
Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gemäß Herstellerangaben
verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzahlen
auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die erforderli-
che Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zur Verfügung
gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbautiefe
erheblich. Wärmedämmungen aus nicht abriebfestem Material, wie z.B.
Stein- und Schlackefasern müssen abriebfest z.B. mit einem Stahlblech
verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumenstrom kein Abrieb in
den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärmedämmplatten sind ggf.
werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt und fugen-
dicht angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen die Stöße
überlappen. Die Anbringung muss ordentlich und abriebfest sein. Zudem
muss die passgenaue Position dauerhaft sichergestellt sein.
8.3.2 VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN
WÄNDEN
• Bei Anbau der Kaminanlage an zu schützende Wände ist eine Vormau-
erung erforderlich. Die Stärke der Vormauerung kann aus den techni-
schen Daten entnommen werden. Bei Premium Brennzellen GET mit
Dämmhaube ist keine Vormauerung notwendig.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
• mindestens 11,5 cm dick ist
• aus nicht brennbaren Bauteilen besteht
• keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet werden,
oder aber aus einem Ersatzdämmstoff (z.B: Calciumsilicat) bestehen, sodass
die Gesamtbautiefe, bestehend
8.4 WICHTIGE HINWEISE ZUM AUFBAU MIT
BLENDRAHMEN
Selbstragende Blenden sind fest mit der Premium Brennzelle verbunden
und zur direkten Aufmauerung geeignet. Hierbei beträgt die maximale
aufzubringende Gewichtslast 200 kg. Es besteht die Möglichkeit, die Blen-
den im verbauten Zustand nachjustierten zu können, um ggf. Setzungen
auszugleichen.
Empfehlenswert ist es, zwischen der selbsttragenden Blende und dem Auf-
bau der Heizkammer ein Dämmmaterial, z.B. Glasfaserkeramik oder
2 mm Glasfaserpapier, aufzulegen. So können geringfügige Wärmeaus-
dehnungen der Premium Brennzelle kompensiert werden. Heizkammer-
aufbauten bei selbsttragenden Blenden sollten immer mit Glasfasergittern
/ Dehnungsfugen erstellt werden, um die Gefahr von Dehnungsrissen zu
verringern!
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