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Vormauerung Bei Zu Schützenden Wänden; Aufbaurichtlinien; Dehnungsfuge Zwischen Verkleidung Und Kamineinsatz; Kaminschürze - Spartherm Global-Serie Aufbauanleitung

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6.5.1 VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN
WÄNDEN
• Bei Anbau des offenen Kamins an zu schützende Wände ist eine Vormau-
erung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20 cm über das
Verbindungsstück hinausragen.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
- mindestens 11,5 cm dick ist
- aus nicht brennbaren Bauteilen besteht
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
• Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelsteinen, er-richtet
werden oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplatten bestehen, so
dass die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vormauer und Wärmedäm-
mung, erheblich reduziert wird.

7. AUFBAURICHTLINIEN

7.1 DEHNUNGSFUGE ZWISCHEN VERKLEIDUNG UND
K AMINEINSATZ
Zwischen Brennzelle und Verkleidung darf keine direkte Verbindung beste-
hen. Es ist eine Dehnungsfuge vorzusehen, die z.B. durch ein Dichtungs-
band verschlossen werden sollte.
7.2 K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze darf keine direkte Verbindung mit der Brennzelle haben.
Sie muss selbsttragend errichtet werden. Weitere Anforderungen siehe im
Abschnitt „Verkleidung". Bitte beachten Sie, dass zwischen der Türzarge
und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindest-abstand
von 6 mm bestehen muss, um die Kamintür bei Bedarf (z.B. Austausch der
Scheibe) demontieren zu können.
7.3 VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom der
Brennzelle. Der Anschluss an den Schornstein erfolgt möglichst direkt. Der
Anschluss an den Schornstein sollte mit einem eingemauerten Wandfutter
bzw. nach Schornsteinherstellerangaben erfolgen. Das Verbindungsstück
ist aus Formstücken aus Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dicken Stahlblech nach DIN 1623, DIN 1298, DIN EN
1856 und entsprechenden Formstücken herzustellen.
Abgasrohre innerhalb der Verkleidung des offenen Kamins müssen mit min-
destens 3 cm dicken formbeständigen, nicht brennbaren Steinfasermatten
der Klasse A1 nach DIN 4102 Teil 1, mit einer Anwendungsgrenztemperatur
von mindestens 750 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einem Binde-
mittel von nicht mehr als 1,2 % ummantelt werden; anstelle des Maßes 3
cm muss das Maß 6 cm eingehalten werden, wenn die Verkleinerung des
Abgassammlers aus Metall besteht.
Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück zu konvektiven Erwärmung der
Raumluft bestimmt ist.
Anmerkung:
Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN 18160 Teil 2.
7.4 WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fachun-
ternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicherge-
stellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung
oder über wärmeabgebende Verkleidungsteile realisiert werden.
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