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Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Angrenzenden Brennbaren Bauteilen; Holzbalken; Dämmschichten; Wärmedämmstoffdicken - Spartherm RLU Series Aufbauanleitung

Brennzelle
Inhaltsverzeichnis

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4.2.1
Besondere Vorkehrungen für den Brandschutz bei Angren-
zenden brennbaren Bauteilen
1. Zwischen Einbaumöbeln und Kaminverkleidungen muss ein Ab-
stand von mindestens 5cm liegen.
2. Bei Bauteilen, die nur mit kleinen Flächen anstoßen (Wand-,
Boden- oder Deckenverkleidung), empfiehlt sich ein Zwischen-
raum von 1cm.
3. Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben und
nach den Seiten mindestens 80 cm Abstand zu Bauteilen aus
brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen sowie zu
Einbaumöbeln eingehalten werden; sofern in der gerätespezifi-
schen Montage- und Betriebsanleitung keine anderen Angaben
gemacht werden.
4. Bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten Strahlungs-
schutzes genügt ein Abstand von 40 cm. Dabei muss der belüfte-
te Abstand des Strahlungsschutzes mindestens 2 cm betragen.
4.3
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich der Brennzelle angebracht
werden. Holzbalken über einem offenen Kamin müssen mit einem
Mindestabstand von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung mit
Wärmebrücken ist nicht erlaubt.

Holzbalken

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4.4
Dämmschichten
Aufgrund der Angaben der Prüfinstitute und der geltenden Normen
beziehen sich alle Aussagen zu Dämmstoffen auf Mineralwolle als
Referenzdämmstoff, wie nachfolgend näher ausgeführt. Alternativ können
auch andere geeignete Dämmstoffe verwendet werden. Diese müssen
vom DIBt zugelassen bzw. mit einer Zulassung versehen sein.
4.4.1
Wärmedämmstoffdicken
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungs-
grenztemperatur von mindestens 700°C bei Prüfung nach DIN 52271 und
einer Nennrohdichte von 80 kg/m³ zu verwenden. Diese müssen eine
entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99"
beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen
oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im
maximalen Abstand von höchstens 33 cm zueinander anzubringen.
Andere Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen,
müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gemäß
Herstellerangaben verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzah-
len auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die
erforderliche Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zu
Verfügung gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbau-
tiefe erheblich. Wärmedämmungen aus Stein- und Schlackefasern
müssen abriebfest verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumen-
strom kein Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärme-
dämmplatten sich ggf. werksseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur
fugenversetzt und fugendicht angebracht werden. Bei mehrlagiger
Aufbringung müssen die Stöße überlappen.
4.4.2
Vormauerung bei zu schützenden Wänden
-
Bei Anbau des offenen Kamins an zu schützende Wände ist eine
Vormauerung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20
cm über das Verbindungsstück hinausragen.
-
Auf die Vormauerung kann verzichtet werden,
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