Sicherheitsmitteilungen
Sicherheitsmitteilungen werden
erlassen, wenn sich im Betrieb bei
einem Gerät Mängel herausstellen, die
möglicherweise auch andere
Exemplare eines Musters betreffen.
Die Mitteilungen enthalten
Anweisungen, wie die betroffenen
Geräte auf mögliche Mängel überprüft
werden können und welche
Maßnahmen zu deren Behebung
erforderlich sind.
WARNUNG
Die Verantwortung für die
Umsetzung der Maßnahmen, die aus
den Sicherheitsmitteilungen
ergehen, obliegt dem Halter.
SWING veröffentlicht auf seiner
Website alle technischen
Sicherheitsmittelungen und
Lufttüchtigkeitsanweisungen, die für
SWING Produkte erlassen wurden.
Sicherheitsmitteilungen
werden von den
Musterprüfstellen erlassen
und dort ebenfalls auf den
jeweiligen Websites
veröffentlicht. Dabei stehen auch
Serviceleistungen wie RSS zur
Verfügung, die dem Internet-User
erlauben verschiedene Websites und
deren Änderungen im Blick zu
behalten, ohne sie einzeln aufrufen zu
müssen. Dadurch lassen sich deutlich
mehr Informationen überblicken als
früher. Besuchen Sie daher regelmäßig
die Sicherheitsseiten der
Musterprüfstellen und Informieren Sie
sich über neue
Sicherheitsmitteilungen, die alle
Produkte aus dem Gleitschirmsport
umfassen (Adressen siehe Anhang).
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Kapitel 02
Sicherheit
Haftungs- und
Garantieausschlüsse,
Betriebsgrenzen
Die Benutzung des Gleitschirms
erfolgt auf eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder
Materialschäden, die im
Zusammenhang mit SWING
Gleitschirmen entstehen, kann der
Hersteller nicht haftbar gemacht
werden. Jegliche Änderung
(Gleitsegelkonstruktion, aber auch
Bremsleinen über die zulässigen
Toleranzen) oder unsachgemäße
Reparatur an diesem Gleitschirm sowie
versäumte Nachprüfungen (Jahres-
und 2-Jahres-Check) haben das
Erlöschen der Betriebserlaubnis und
Garantie zur Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene
Sicherheit selbst verantwortlich und
muss dafür Sorge tragen, dass das
Luftfahrzeug vor jedem Start auf seine
Lufttüchtigkeit überprüft wird. Ein
Start darf nur erfolgen, wenn der
Gleitschirm flugtauglich ist. Weiterhin
muss der Pilot außerhalb
Deutschlands die jeweiligen national
gültigen Bestimmungen einhalten.
Der Gleitschirm darf nur mit einer für
das Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz
oder unter Aufsicht eines staatlich
anerkannten Fluglehrers verwendet
werden. Jegliche Haftung Dritter,
insbesondere Hersteller und Vertreiber,
ist ausgeschlossen.
Verwendungszweck
Der ARCUS 2 RS darf ausschließlich als
„leichtes Luftsportgerät" mit einer
Leermasse von weniger als 120kg in
der Sparte Gleitschirm verwendet
werden.