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Sicherheitsmitteilungen; Haftungs- Und Garantieausschlüsse, Betriebsgrenzen; Haftungs- Und Garantieausschlüsse - Swing Connect Reverse Evo Betriebsanweisung

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Sicherheitsmitteilungen

Sicherheitsmitteilungen werden erlassen,
wenn sich im Betrieb bei einem Gerät Män-
gel herausstellen, die möglicherweise auch
andere Exemplare eines Musters betreffen.
Die Mitteilungen enthalten Anweisungen,
wie die betroffenen Geräte auf mögliche
Mängel überprüft werden können und wel-
che Maßnahmen zu deren Behebung erfor-
derlich sind.
Swing veröffentlicht auf seiner Homepage
alle technischen Sicherheitsmittelungen und
Lufttüchtigkeitsanweisungen, die für Swing-
Produkte erlassen wurden. Wenn Sie Ihr
Produkt registriert haben (siehe hierzu
"Produktregistrierung" im Kapitel "Swing im
World Wide Web") schicken wir Ihnen zu-
dem Sicherheitsmitteilung direkt per Email.
WARNUNG
Die Verantwortung für die Umsetzung
der Maßnahmen, die aus den Sicher-
heitsmitteilungen ergehen, obliegt dem
Halter.
Sicherheitsmitteilungen werden von den
Musterprüfstellen erlassen und dort eben-
falls auf den jeweiligen Homepages veröf-
fentlich. Dabei stehen auch Serviceleistun-
gen wie RSS zur Verfügung, die
dem Internet-User erlauben, ver-
schiedene Websites und deren
Änderungen im Blick zu behalten,
ohne sie einzeln aufrufen zu
müssen. Dadurch lassen sich deutlich mehr
Informationen überblicken als früher. Besu-
chen Sie daher regelmäßig die Sicher-
heitsseiten der Musterprüfstellen und Infor-
mieren Sie sich über neue Sicherheitsmittei-
lungen, die alle Produkte aus dem Gleit-
schirmsport umfassen (Adressen siehe
Anhang).
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Haftungs- und
Garantieausschlüsse,
Betriebsgrenzen
Die Benutzung des Produkts erfolgt auf
eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder Materialschä-
den, die im Zusammenhang mit Swing-
Produkten entstehen, kann der Hersteller
nicht haftbar gemacht werden. Jegliche
Änderungen oder unsachgemäße Reparatu-
ren an diesem Gurtzeug sowie versäumen
von Nachprüfungen haben das Erlöschen
der Betriebserlaubnis und Garantie zur
Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene Sicherheit
selbst verantwortlich und muss dafür Sorge
tragen, dass das Luftfahrzeug vor jedem
Start auf seine Lufttüchtigkeit überprüft wird.
Ein Start darf nur erfolgen, wenn die Gleit-
schirmausrüstung flugtauglich ist. Weiterhin
muss der Pilot außerhalb Deutschlands die
jeweiligen national gültigen Bestimmungen
einhalten.
Die Gleitschirmausrüstung darf nur mit einer
für das Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz
oder unter Aufsicht eines staatlich aner-
kannten Fluglehrers verwendet werden.
Jegliche Haftung Dritter, insbesondere Her-
steller und Vertreiber, ist ausgeschlossen.
Haftungs- und Garantieausschlüsse
Das Gleitschirmgurtzeug darf zusammen
mit einer geprüften Gleitsegelausrüstung im
Rahmen der Haftungs- und Garantiebedin-
gungen nicht verwendet werden, wenn einer
oder mehrere der folgenden Punkte zutref-
fen:
abgelaufener Nachprüfungsfrist, bei
Durchführung der Überprüfung von nicht
autorisierten Stellen oder Personen
ungenügender Erfahrung oder Ausbil-
dung des Piloten
Eigenhändige oder unautorisierte Durch-
führung von Reparaturen oder Repara-

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