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WARTUNG
A Da KUBOTA-Dieselmotoren mit einer Leistung von weniger als 56 kW (75 PS) dem Abgas-Standard der EPA-Stufe
4 und der vorläufigen Stufe 4 entsprechen, ist für diese Motoren die Verwendung von ultra-schwefelarmem
Dieselkraftstoff zwingend vorgeschrieben, sofern diese Motoren innerhalb des Bestimmungsbereichs der EPA
betrieben werden. Als Alternative zu Nr. 2-D kann der Dieselkraftstoff Nr. 2-D S15 verwendet werden; bei
Außentemperatur unter -10°C ist für Nr. 1-D der Dieselkraftstoff Nr. 1-D S15 zu verwenden.
Nr. 1-D oder Nr. 2-D, S15: Ultra-schwefelarmer Dieselkraftstoff mit 15 ppm bzw. 0,0015 Gewichtsprozenten.
A Das im Motor verwendete Öl muss die vorgeschriebene API-Klassifikation und SAE-Viskosität entsprechend der
vorherrschenden Außentemperatur aufweisen, wie in der untenstehenden Tabelle gezeigt.
Über 25°C
SAE30, SAE10W-30 oder 15W-40
-10 bis 25°C
SAE10W-30 oder 15W-40
Unter -10°C
SAE10W-30
A Empfohlene API-Klassifikation
Für die geeignete Motoröl-Klassifikation des American Petroleum Institute (API) entsprechend dem Motortyp
(interne EGR, externe EGR oder ohne EGR) und dem verwendeten Kraftstoff (ultra-schwefelarm oder
schwefelreich) sich auf die nachfolgende Tabelle beziehen.
Kraftstofftyp
Schwefelreicher Kraftstoff
[0,05 % (500 ppm)
Schwefelgehalt <
0,50 % (5000 ppm)]
Ultra-schwefelarmer
Kraftstoff [Schwefelgehalt <
0,0015 % (15 ppm)]
EGR: Abgasrückführungs-System
Motoröl-Klassifikation (API-Klassifikation)
Motoren ohne EGR
Motoren mit interner EGR
CF
(Wenn Motoröl der Klassen CF-4, CG-4, CH-4
oder CI-4 in Verbindung mit schwefelreichem
Dieselkraftstoff verwendet wird, muss das
Motoröl in kürzeren Abständen gewechselt
werden. (die Abstände ungefähr halbieren))
CF, CF-4, CG-4, CH-4 oder CI-4
Motoren mit externer EGR
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CF oder CI-4
(Motoröl der Klassen CF-4, CG-4 oder CH-4
muss in Motoren verwendet werden, die mit
einem EGR-System ausgestattet sind.)