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Prüfungspflicht - probst POWERPLAN PP Betriebsanleitung

Flächenfertiger
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Betriebsanleitung
PP
5.8
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Maschine mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
kontrolliert und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden, siehe BGR 500.
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und die der Konformitätserklärung sind zu
beachten.
Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Probst empfiehlt, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung die Maschine die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung" gut sichtbar anzubringen, siehe Kapitel „Übersicht Sicherheitskennzeichen und
Hinweisschilder". Aufkleber 1.
Gerät
Jahr
72 / 73
Wartung und Pflege
Datum
V4
Sachkundiger
Firma
DE

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