Betriebsanleitung
PP
2.7.1
Persönliche Schutzausrüstung
Personenschäden
Wird bei den Arbeiten keine entsprechende persönliche Schutzausrüstung ver-wendet, kann es
zu Verletzungen und Gesundheitsschäden kommen.
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Arbeiten mit Schutzkleidung
Wenn nicht mit der vorgeschriebenen Schutzkleidung gearbeitet wird, kann es zu Verletzungen
kommen.
Arbeiten mit Sicherheitswarnweste
Wenn nicht mit der vorgeschriebenen Sicherheitswarnweste gearbeitet wird, kann es zu Unfällen
kommen.
Arbeiten mit Sicherheitsschuhen
Wenn nicht mit den vorgeschriebenen Sicherheitsschuhen gearbeitet wird, kann es zu Fußverletzungen
kommen.
Arbeiten mit Schutzhelm
Wenn nicht mit dem vorgeschriebenen Schutzhelm gearbeitet wird, kann es zu Kopfverletzungen
kommen.
Arbeiten mit Gehörschutz bei Schallpegel ab 85 dB(A)
Wenn nicht mit dem vorgeschriebenen Gehörschutz gearbeitet wird, kann es zu Gehörschäden
kommen.
Ab 80 dB(A) – Gehörschutz empfohlen / ab 85 dB(A) – Gehörschutz Pflicht.
Arbeiten mit Schutzhandschuhen
Wenn nicht mit den vorgeschriebenen Schutzhandschuhen gearbeitet wird, kann es zu
Handverletzungen kommen.
Arbeiten mit Schutzbrille
Wenn nicht mit der vorgeschriebenen Schutzbrille gearbeitet wird, kann es zu Augenverletzungen und
zur Erblindung kommen.
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Bei allen Arbeiten ist die in den je gültigen nationalen Vorschriften vorgeschriebene und den
Arbeiten entsprechende Schutzausrüstung zu verwenden.
Eng anliegende und geschlossene Arbeits- und Schutzbekleidung tragen.
Ringe und Schals entfernen.
Langes Haar durch festsitzende Kopfbedeckung oder Haarnetz sichern.
Sicherheit
V4
DE