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Arbeitsbetrieb; Laserschutzklasse; Einweiser; Arbeiten In Geschlossenen Räumen - probst POWERPLAN PP Betriebsanleitung

Flächenfertiger
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Betriebsanleitung
PP
2.11.2

Arbeitsbetrieb

Für den Arbeitsbetrieb die Fahrstufe 0 wählen, siehe Kapitel „Fahrstufen und Fahrbetrieb einstellen".
Untergrund vor Beginn der Arbeiten auf Neigung und Tragfähigkeit kontrollieren.
Bei allen Arbeiten entsprechende persönliche Schutzausrüstung tragen.
Bei schlechten Sichtverhältnissen Arbeitsbereich ausleuchten.
Maschine nicht überlasten und so beladen, dass das Bettungsmaterial nicht verloren gehen kann.
Nur geeignetes Bettungsmaterial verwenden.
Bunker darf im Arbeitsbetrieb nicht leer werden.
Gullideckel, Fundamente oder Kanäle auf Höhe des Planums mit Stahlplatten abdecken.
Zum Einhalten des richtigen Abstands zu Bordsteinen Kettenführung als Fahrhilfe verwenden.
Maschine nur so einsetzen, dass die Standsicherheit gewährleistet ist.
Zu abfallenden Kanten ausreichend Abstand halten.
2.11.3

Laserschutzklasse

Der Rotationslaser des Lasersender Rugby erzeugt einen Infrarot-Laserstrahl, der aus dem Drehkopf austritt.
Dieser Infrarot-Laserstrahl entspricht der Laserklasse 1.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
Ausführliche Informationen siehe separate Anleitung des Lasersenders-Rugby.
Bei Verwendung eines anderen Lasersenders muss die Umdrehung des Drehkopfes mind. 900 min
2.12

Einweiser

An unübersichtlichen Stellen einen Einweiser hinzuziehen.
Für das Einweisen Handsignale und Rufzeichen absprechen.
Der Einweiser muss sich im Sichtfeld des Bedieners außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten.
2.13
Arbeiten in geschlossenen Räumen
Personenschäden
Das Einatmen von Motorabgasen ist gesundheitsschädlich und kann zu Be-wusstlosigkeit und
sogar Tod führen.
Personen- und Sachschäden
Beim Betrieb in geschlossenen Räumen kann der Arbeitsbereich eingeschränkt sein. Durch
entstehende Beschädigungen am Bauwerk oder an der Maschine kann es zu Verletzungen und
sogar Tod kommen.
15 / 73
In geschlossenen Räumen, z. B. Tiefgaragen, eine zusätzliche Abgasabsauganlage benutzen
und für eine ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
Die jeweils gültigen nationalen Vorschriften beachten.
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung, z. B. Atemschutz, tragen.
Sicherheitsabstände festlegen und einhalten.
Sicherheit
V4
-1
betragen.
DE

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