Betriebsanleitung
PP
2.11.2
Arbeitsbetrieb
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Für den Arbeitsbetrieb die Fahrstufe 0 wählen, siehe Kapitel „Fahrstufen und Fahrbetrieb einstellen".
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Untergrund vor Beginn der Arbeiten auf Neigung und Tragfähigkeit kontrollieren.
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Bei allen Arbeiten entsprechende persönliche Schutzausrüstung tragen.
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Bei schlechten Sichtverhältnissen Arbeitsbereich ausleuchten.
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Maschine nicht überlasten und so beladen, dass das Bettungsmaterial nicht verloren gehen kann.
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Nur geeignetes Bettungsmaterial verwenden.
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Bunker darf im Arbeitsbetrieb nicht leer werden.
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Gullideckel, Fundamente oder Kanäle auf Höhe des Planums mit Stahlplatten abdecken.
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Zum Einhalten des richtigen Abstands zu Bordsteinen Kettenführung als Fahrhilfe verwenden.
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Maschine nur so einsetzen, dass die Standsicherheit gewährleistet ist.
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Zu abfallenden Kanten ausreichend Abstand halten.
2.11.3
Laserschutzklasse
Der Rotationslaser des Lasersender Rugby erzeugt einen Infrarot-Laserstrahl, der aus dem Drehkopf austritt.
Dieser Infrarot-Laserstrahl entspricht der Laserklasse 1.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
Ausführliche Informationen siehe separate Anleitung des Lasersenders-Rugby.
Bei Verwendung eines anderen Lasersenders muss die Umdrehung des Drehkopfes mind. 900 min
2.12
Einweiser
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An unübersichtlichen Stellen einen Einweiser hinzuziehen.
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Für das Einweisen Handsignale und Rufzeichen absprechen.
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Der Einweiser muss sich im Sichtfeld des Bedieners außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten.
2.13
Arbeiten in geschlossenen Räumen
Personenschäden
Das Einatmen von Motorabgasen ist gesundheitsschädlich und kann zu Be-wusstlosigkeit und
sogar Tod führen.
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Personen- und Sachschäden
Beim Betrieb in geschlossenen Räumen kann der Arbeitsbereich eingeschränkt sein. Durch
entstehende Beschädigungen am Bauwerk oder an der Maschine kann es zu Verletzungen und
sogar Tod kommen.
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In geschlossenen Räumen, z. B. Tiefgaragen, eine zusätzliche Abgasabsauganlage benutzen
und für eine ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
Die jeweils gültigen nationalen Vorschriften beachten.
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung, z. B. Atemschutz, tragen.
Sicherheitsabstände festlegen und einhalten.
Sicherheit
V4
-1
betragen.
DE