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Funktions- Und Sichtprüfung; Allgemein - probst POWERPLAN PP Betriebsanleitung

Flächenfertiger
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Betriebsanleitung
PP
2.10
Funktions- und Sichtprüfung
2.10.1

Allgemein

Personenschäden
Bei verschmutzten oder vereisten Trittstufen und Standflächen besteht Rutsch- und Sturzgefahr.
Personen- und Sachschäden
Ist die Maschine für den Betrieb nicht in einem einwandfreien Zustand, kann es zu Verletzungen
oder Beschädigungen kommen.
Personen- und Sachschäden
An Hängen und abfallenden Kanten besteht Absturzgefahr. Es kann zu Verletzungen oder
Beschädigungen kommen.
Personen- und Umweltschäden
Werden die geltenden Umweltschutzbestimmungen nicht eingehalten, kann es zu Verletzungen
oder Umweltschäden kommen.
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Trittstufen, Standflächen und Schuhwerk von Verunreinigungen, z. B. Schlamm, Lehm, Schnee
und Eis, freihalten und rutschfestes Schuhwerk tragen.
Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit einschränkt, muss unterlassen werden.
Für alle Arbeiten mit und an der Maschine ist die Betriebsanleitung einzuhalten.
Betriebsanleitung, sicherheitsrelevante Anweisungen und Sicherheitshinweise müssen am
Einsatzort sorgfältig aufbewahrt werden, vollständig und in einem lesbaren Zustand sein.
Die Maschine muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand kontrolliert werden.
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf die Maschine erst nach kompletter
Mängelbeseitigung wieder in Betrieb genommen werden.
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Bauteilen, den Betrieb der Maschine sofort
einstellen.
Typenschilder nicht entfernen.
Beschädigte oder fehlende Sicherheitskennzeichen und Hinweisschilder müssen ersetzt
werden.
Vor Beginn der Arbeiten entsprechend der Tragfähigkeit und Neigung des Untergrundes einen
Mindestabstand zur Absturzkante festlegen, diesen markieren und während der Arbeiten stets
einhalten.
Nicht quer zum Hang und am Hang keine Kurven fahren. Drohende Kippgefahr beachten.
An Hängen bis 12 % Neigung nur mit leerem Bunker vorwärtsgerichtet runterfahren und
rückwärtsgerichtet hochfahren.
Die maximale Steigfähigkeit von 25° beachten.
Beim Abstellen die Maschine gegen Abrutschen sichern.
Die geltenden Umweltschutzbestimmungen einhalten.
Darauf achten, dass umweltgefährdende Stoffe wie Schmierfette, Hydraulik- und Schmieröle,
Kraftstoffe, Kühlmittel und lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten nicht in den Boden
oder die Kanalisation gelangen.
Umweltgefährdende Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt, transportiert,
aufgefangen und entsorgt werden.
Gelangen oben genannte Flüssigkeiten in das Erdreich, muss der Austritt gestoppt und die
Flüssigkeit mit einem geeigneten Bindemittel gebunden werden. Ggf. muss das Erdreich
ausgehoben werden.
Sicherheit
V4
DE

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