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Gewährleistungs- Und Garantiebestimmungen - trengnde Rennrad KSR und GLR Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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20. gewährleistungs- und garantieBestiMMungen
1. Die TRENGA DE Vertriebs GmbH gewährt
auf alle Fahrräder, Rahmen und Anbauteile
bezüglich Material- und Verarbeitungsfehlern
die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren
ab Kaufdatum (Kaufbeleg). Ausgenommen
sind die in Ziffer 6 genannten Fälle.
2. Darüber hinaus wird eine freiwillige erweiterte
Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler
auf nicht vollgefederte Rahmen aus Aluminium
für die Dauer von 10 Jahren ab Kaufdatum,
auf vollgefederte Rahmen aus Carbon oder
Aluminium und auf ungefederte Rahmen aus
Carbon für die Dauer von 3 Jahren ab Kaufdatum
gewährt. Die freiwillige erweiterte Garantie gilt
nicht für Lackierungen oder Dekore. TRENGA
DE behält sich vor, ein ähnliches Modell oder
eine andere Farbe zu liefern. Die damit verbun-
denen Arbeits- und Transportkosten gehen zu
Lasten des Fahrradeigentümers.
3. Die Gewährleistung umfasst die notwendigen
Reparaturarbeiten, sowie die Ersatzteile und
deren Montage. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Ausgenommen von der
Gewährleistung ist der natürliche Ver schleiß,
z. B. von Reifen, Schläuchen, Kette, Zahn-
kranz, Bremsbelägen etc. (siehe Kapitel 13
„Funktionsbedingter Ver schleiß"), sowie die in
Ziffer 6 genannten Fälle.
4. Bedingung für freiwillige erweiterte Garantie ist
in jedem Fall die Durchführung der 1. Inspektion
nach ca. 100–300 gefahrenen Kilometern bei
uns (per Versand), in einem der beiden Trenga DE
Fahrrad Center in Harburg oder Buchholz, oder
aber in einer anerkannten Fachwerkstatt Ihres
Vertrauens. Die Durchführung der Inspektion
muß schriftlich von der Fachwerkstatt bestätigt
werden.
5. Die gesetzliche Gewährleistung und freiwillig
erweiterte Garantie kann nur vom rechtmäßigen
Eigentümer in Anspruch genommen werden.
Die freiwilligen erweiterten Garantiebedingungen
gelten nur für den Erstkäufer eines TRENGA
DE Fahrrades und sind nicht übertragbar auf
Folgebesitzer.
6. Gewährleistungs- und Garantieausschluss
Der Gewährleistungs- und Garantieanspruch
erlischt, wenn:
Teile nachträglich unsachgemäß montiert wur-
den, die nicht der ursprünglichen technischen
Spezifikation des Fahrades entsprechen, oder
bei Montage von gebrauchten Teilen,
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Teile der ursprünglichen Ausstattung modifi-
ziert wurden,
das Fahrrad zweckentfremdet wurde (siehe
Kapitel 6 „Bestimmungsgemäße Verwendung"),
Bedienungsfehler begangen wurden,
das Fahrrad mangelhaft gepflegt wurde,
das Fahrrad durch einen Unfall beschädigt
wurde,
die Inspektionen nicht fristgerecht oder nicht
in einer anerkannten Fachwerkstatt durchge-
führt wurden, gleiches gilt für Reparaturen,
das Fahrrad gar nicht oder unsachgemäß
repariert oder gewartet oder fehlerhaft einge-
stellt wurde,
Schaden am Fahrrad entstanden ist durch
Verwendung von verschlissenen Teilen wie
z.B. Bremsbelägen, Reifen, Kette, Zahnkranz,
Schalt- oder Bremszügen, Felgen etc.
die Empfehlungen der Betriebsanleitung nicht
befolgt wurden,
Schaden durch Wetter- und Umwelteinflüsse
oder sonstige höhere Gewalt entstanden ist,
der Rahmen anders als durch den Hersteller
neu lackiert oder beschichtet wurde,
das Fahrrad durch einen nicht anerkannten
Händler repariert oder gewartet wurde,
das zulässige Gesamtgewicht des Rades
überschritten wurde.
7. Berechtigte Gewährleistungsansprüche liegen
vor, wenn:
ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt,
der reklamierte Schaden oder Fehler zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden
bereits vorhanden war,
kein natürlicher oder funktionsbedingter
Verschleiß Ursache für die Abnutzung oder
Veränderung des Produktes war (siehe auch
Kapitel 13 „Funktionsbedingter Verschleiß"),
der Schaden oder Fehler nicht ursächlich
dadurch entstanden ist, daß das Fahrrad nicht
bestimmungsgemäß gebraucht wurde (siehe
Kapitel 6 „Bestimmungsgemäße Verwendung").
8. Geltendmachung: Die Gewährleistung sowie
die freiwillige erweiterte Garantie kann nur über
TRENGA DE unter Vorlage der Kaufquittung
und der Inspektionsbestätigung/en geltend
gemacht werden.
9. Der Käufer erkennt mit dem Kauf des Fahrrades
unsere
Garantiebestimmungen
schränkt an.
uneinge-

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