11. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Beispiele für Dämmstärken bei typischen Installationen
a) Heizung Einfamilienhaus
Installationsbereich
Heizungsleitungen verlegt in Kellerräumen und unbeheizten Räumen
Heizungsleitungen in Außenwänden und Außenbauteilen
Im Fußboden verlegte Heizungsleitungen
(auch Heizkörperanschlussleitungen) gegen Erdreich und unbeheizte Räume
Heizungsleitungen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich, an Leitungsverbindungsstellen
Absperrbare Heizungsleitungen und Armaturen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten
Räumen eines Nutzers
* Die jeweiligen Schallschutzanforderungen sind zu beachten.
TIPP:
Auch die Heizkörperanschlussblöcke (siehe Sortimentsübersicht
Seite 140) sind EnEV-konform!
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Tigris Technisches Handbuch
Raum unbeheizt
Raum unbeheizt
Dämmstärke
100 %
100 %
100 %
50 %
keine Anforderungen*
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