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wavin TIGRIS K5 Technisches Handbuch Seite 106

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13. Brandschutz
Muster-Leitungsanlagenrichtline (MLAR)
Diese Richtlinie beschreibt im Kern Anforderungen an Leitungs-
anlagen in Flucht- und Rettungswegen sowie die Vorgaben bei
Durchführung von Leitungen durch bauaufsichtlich benannte
Bauteile wie Wände und Decken, also:
a) Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen
zwischen notwendigen Treppenräumen, in Ausgängen ins
Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gara-
gen vor Ausgängen.
b) Die Führung von Leitungsanlagen durch raumabschließende
Bauteile (Wände und Decken).
c) Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungen im Brandfall.
Die ebenfalls von der ARGEBAU veröffentlichte MLAR stammt
in Ihrer gültigen letzten Fassung aus dem Jahre 2015. Es kön-
nen Abweichungen in den jeweiligen Bundesländern vorliegen.
Musterbauordnung
(MBO 2016)
Landesbauordnungen der
Bundesländer (LBOs)
Zur Planung eines vorbeugenden Brandschutzes und zur
Ausführung des geforderten baulichen Brandschutzes ist die
Kenntnis des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen die
zur Verwendung kommen, unerlässlich.
Umfassende Regelungen hierzu finden sich in der DIN 4102
sowie in den europäischen Brandschutzklassen nach
DIN EN 13501.
Die Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brand-
schutz sind weiter abhängig von
Gebäudeart: z. B. Ein- und Zweifamilienhaus,
mehrgeschossiges Wohnhaus, Hochhaus,
Krankenhaus, Schule etc.
Anzahl der Wohnungen.
Nutzung des Gebäudes: z. B. Wohnhaus, Industriebau,
Hochregallager, Gebäude mit Explosionsgefahr etc.
106
Tigris Technisches Handbuch
ARGEBAU
Musterleitungsanlagen-
Richtlinie (MLAR 2016)
Leitungsanlagenrichtlinie
(LAR)
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die Anforderungen an
den baulichen Brandschutz in Bezug auf die Leitungsanlagen
gegenüber mehrgeschossigen Wohngebäuden und Objektbau-
ten eher gering. Für so genannte Sonderbauten wie Hochhäu-
ser, Krankenhäuser, Kirchen oder auch Versammlungsstätten
werden schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte gefordert,
um den vorbeugenden baulichen Brandschutz umfassend
sicherzustellen.
Die Erfüllung der brandschutztechnischen und der schall-
schutztechnischen Anforderungen erfordert vom Planer und
Installateur der gebäudetechnischen Gewerke besondere
Kenntnisse und Erfahrungen, da vorteilhafte Lösungen in Bezug
auf den Brandschutz schallschutztechnisch durchaus nachteilig
sein können und umgekehrt.
Baustoffklassen
Das Brandverhalten von Baustoffen, z. B. Rohrleitungen,
Wärmedämmungen und Rohrummantelungen wird durch die
Einstufung in festgelegte Baustoffklassen definiert. Baustoffe
werden unterschieden in brennbare und nicht brennbare
Baustoffe. Ihre Klassifikation erfolgt nach dem Prüfverfahren
der DIN 4102-1.
Kriterien
Alte Baustoff-
klassen nach
DIN 4102
nicht brennbar
A1
A2
schwer entflammbar
B1
normal entflammbar
B2
leicht entflammbar
B3
Neue Euroklassen
nach DIN EN 13501-1
zusätzliche Forderungen
A1
A2
s1
d0
B
s1
d0
C
s1
d0
A2
s2/s3
d0
B
s2/s3
d0
C
s2/s3
d0
A2
s1
d1/d2
B
s1
d1/d1
C
s1
d1/d2
A2
s3
d2
B
s3
d2
C
s3
d2
D
s1/s2/s3
d0
E
d0
D
s1/s2/s3
d2
E
d2
F
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