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Bestimmungsgemäßer Gebrauch - FISCHER LEO 1.0 Originalbetriebsanleitung

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Bestimmungsgemäßer
Gebrauch
Das Lasten-Pedelec „Leo 1.0" dient
als Fortbewegungsmittel für eine
Einzelperson. Die Mitnahme einer
weiteren Person mit dem Lasten-Pedelec ist
NICHT zulässig.
Kinder dürfen NICHT transportiert werden.
Das Anbringen von zusätzlichen Kindersit-
zen und das Ziehen eines Kinder-Anhän-
gers ist nicht gestattet.
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht Las-
ten-Pedelec + Gewicht Zuladung
(siehe Seite 53)
Gefahren einer unsachgemäßen
Benutzung
Nutzen Sie Ihr Lasten-Pedelec nur
im Rahmen seines bestimmungsgemäßen
Gebrauchs. Lesen Sie dazu den Abschnitt
„bestimmungsgemäßer Gebrauch". Zum be-
stimmungsgemäßen Gebrauch zählt auch
die Einhaltung der Betriebs- Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen, die in dieser
Anleitung beschrieben sind. Informieren Sie
auch andere Nutzer über den bestimmungs-
gemäßen Gebrauch und die Gefahren bei
Nichteinhaltung. Eine unsachgemäße Nut-
zung, Überlastung oder mangelnde Pflege
kann Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen für Sie und Andere zur Folge
haben!
Die elektrischen Bauteile sind aus-
schließlich für den Gebrauch in
elektrisch unterstützten Fahrrädern,
sog. Pedelecs oder EPACs konstruiert und
zugelassen. Sie dürfen für keine anderen
Zwecke verwendet werden. Einsatz in Wett-
bewerben oder für kommerzielle Zwecke ist
nicht zulässig.
Beachten Sie, dass Sie mit einem
Lasten-Pedelec sehr viel schneller
unterwegs sind als mit einem Las-
tenrad ohne elektrischen Antrieb. Andere
Verkehrsteilnehmer schätzen dies eventuell
falsch ein. Nutzen Sie Ihr Lasten-Pedelec
nur zu seinem bestimmungsgemäßen Ge-
brauch. Wenden Sie sich bei Unklarheiten
zum Einsatzzweck des Lasten-Pedelecs an
Ihren Fachhändler.
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio-
nale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen einspuri-
ge Lasten-Pedelecs der „Klasse 1Be" im öffentli-
chen Straßenverkehr und auf befestigten Wegen
eingesetzt werden.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus-
gehende Verwendung. Das gilt insbesondere
für die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise
und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel
durch:
• die Benutzung im Gelände,
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln.
Lasten-Pedelecs sind nicht für Extrembelastun-
gen, wie z. B. Fahren über Treppen oder Sprün-
ge, Trickfahrten oder Kunstsprungfiguren, aus-
gelegt.
Sind Sie sich nicht sicher, zu wel-
chem Typ Ihr Lasten-Pedelec ge-
hört, fragen Sie Ihren Fachhändler
oder den Hersteller zu den Nutzungsgren-
zen. Informieren Sie sich über die geltende
Gesetzgebung, bevor Sie mit Ihrem Lasten-
Pedelec auf öffentlichen Straßen und Wegen
fahren. Fahren Sie nur auf Strecken, die für
Fahrzeuge freigegeben sind. Teils können
Sonderregelungen gelten, wie z. B. die 2 m
Regel in Baden Württemberg, Deutschland.
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