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Gewährleistung; Garantien; Allgemein - FISCHER LEO 1.0 Originalbetriebsanleitung

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Gewährleistung
In allen Staaten, die dem EU-Recht
unterliegen, gelten teilweise verein-
heitlichte Bedingungen zur Ge-
währleistung/Sachmängelhaftung. Informie-
ren Sie sich über die für Sie geltenden
nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom
Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren
nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei
Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten
sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet,
dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden
war. § 477 BGB in Untertitel 3 Verbrauchsgüter-
kauf: Ein Mangel wird nur bei Verbraucherkunden
innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrüber-
gang (vereinfacht gesagt nach Kauf) vermutet.
Fahrräder, gerade auch solche mit elektrischem
Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge. Es ist
daher erforderlich, alle Wartungsintervalle gewis-
senhaft wahrzunehmen. Das Auslassen der War-
tung gefährdet die Eintrittspflicht des Verkäufers,
wenn nämlich der Fehler durch eine Wartung
hätte vermieden werden können. Die erforderli-
chen Wartungen finden Sie in den Kapiteln die-
ser Betriebsanleitung und den Anleitungen der
Komponentenhersteller auf deren Websites im
Internet.
In Deutschland / Österreich können Sie in einem
ersten Schritt Nacherfüllung verlangen. Schlägt
diese endgültig fehl, was nach zweimaligem Ver-
such der Nacherfüllung vermutet wird, haben Sie
das Recht auf Minderung oder können vom Ver-
trag zurücktreten.
in der Schweiz ist die Gewährleistung auf zwei
Jahre nach Kaufdatum beschränkt. Bei Auf-
treten eines Mangels haben Sie die Wahl zwi-
schen Wandelung, Minderung und Nachlieferung
oder allenfalls Nachbesserung. Die Haftung für
Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen
Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemä-
ßen Gebrauchs. Bauteile des Antriebs und der
Verzögerungseinrichtungen
Leuchtmittel und Kontaktstellen des Fahrers mit
dem Fahrrad unterliegen funktionsbedingt einem
Verschleiß, bei Pedelecs auch der Akku.
Bei Eintreten eines Defekts/Haf-
tungsfalles wenden Sie sich an un-
sere Service-Hotline. Heben Sie
zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek-
tionsnachweise auf.

Garantien

FISCHER – die fahrradmarke® gewährt Ihnen
– neben den gesetzlichen Gewährleistungsrech-
ten, die hiervon nicht beeinträchtigt sind - eine
zusätzliche
HERSTELLERGARANTIE:

Allgemein

Die MTS Group Inter-Union Technohandel
GmbH, Carl-Benz-Strasse 2, 76761 Rülzheim
gewährt Ihnen für dieses Produkt eine 24-mo-
natige Garantie und eine -jährige Garantie auf
Rahmenbruch. Unabhängig von dieser Garan-
tie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als
Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre Gewähr-
leistungsrechte nach § 437 BGB, das heißt die
sowie
Bereifung,
Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minde-
rung und Schadensersatz, werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt.
Dauer der Garantie
Bei der von der MTS Group / Inter-Union Tech-
nohandel GmbH gewährten Garantie handelt es
sich um Garantien mit einer Dauer von 24 Mo-
naten auf das Gesamtprodukt und 10 Jahren
auf Rahmenbruch. Die Garantie beginnt mit dem
Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder
ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beför-
derer ist.
Garantieumfang
Die Garantie gilt im Fall von Herstellungs- oder
Materialfehlern.
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