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FISCHER LEO 1.0 Originalbetriebsanleitung Seite 48

Inhaltsverzeichnis

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• Rückspiegel
(Nur wenn nach ECE-R 81 geprüft und glei-
cher Anbaulage).
• Akustische Warnsignaleinrichtung (Hupe)
(Nur wenn nach ECE-R 28 geprüft und glei-
cher Anbaulage).
• Pedale
(Fahrzeuge mit 168 / 2013 Genehmigung).
* Bei Bauteilen mit Teilegutachten ist auf den Verwendungs-
bereich zu achten. Der ordnungsgemäße Einbau muss durch
einen Prüfingenieur oder TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen
bescheinigt werden.
Kategorie 3
Bauteile, die unter Berücksichtigung der nachfolgend beschrie-
benen Bedingungen getauscht werden dürfen
• Pedale
(Inkl. genehmigter Reflektoren, sofern es
nicht breiter als das Serien- / Original-Pedal ist
(Fahrzeuge mit 2002 / 24 / EG Genehmigung)).
• Reifen
(Gemäß Fahrzeugpapieren, entweder nach
ECE-R 75 oder mit Freigabe des Reifenher-
stellers).
• Griffe mit Schraubklemmung
(Dabei darf die Fahrzeugbreite nicht verändert
werden).
• Steuerlager
• Innenlager
• Schaltwerk und Umwerfer
(Alle Schaltungsbestandteile müssen für die
Gangzahl passend und miteinander kompati-
bel sein).
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• Schalthebel / Drehgriff
(Sofern die Position am Lenker nicht verändert
wird).
• Schaltzüge und Hüllen
• Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz
(Wenn die Zähnehzahl und der Durchmsesser
gleich wie beim Serien- / Original-Einsatzbe-
reich ist).
• Kettenschutz
(Sofern er keine scharfen Außenkanten auf-
weist und der Delegierten Verodnung Nr.
44 / 2014 Anlage VIII entspricht).
• Radschützer
(Sofern er keine scharfen Außenkanten auf-
weist und der Delegierten Verordnung Nr.
44/2014 Anlage VIII entspricht. Zusätzlich
muss der Abstand zum Reifen beachtet wer-
den, der min. 10 mm betragen sollte).
• Speichen
(Sofern die Abmessungen dem Originalteil
entsprechen).
• Schlauch
(Sofern die Bauart und das Ventil gleich sind).
• Tretkurbel
(Wenn die Länge und die Abmessungen z. B.
Tretkurbeln / Rahmenmitte (Q-Faktor) einge-
halten werden).
• Kette / Zahnriemen
(Wenn die Originalbreite eingehalten wird).
• Felgenband
(Felgenbänder und Felgen müssen aufeinan-
der abgestimmt sein. Veränderte Kombinatio-
nen können zu Verrutschen des Felgenbands
und somit zu Schlauchdefekten führen).
• Sattel
(Wenn der Versatz nach hinten zum Seri-
en- / Original-Einsatzbereich nicht größer als
20 mm ist. Dabei gilt zu beachten, dass eine
veränderte Lastverteilung außerhalb des vor-
gesehenen Verstellbereichs ggf. zu kritischen
Lenkeigenschaften führen kann. Dabei spielt
auch die Länge der Sattelstreben am Sattelge-
stell sowie die Sattelform eine Rolle).
Kategorie 4
Besondere Hinweise bei Anbau von Zubehör
• Zusatz-Batterie- / Akkuscheinwerfer sind nicht
zulässig
• Anhänger sind nur zulässig, wenn unter Nr. 17
der
Übereinstimmungsbescheinigung
Anhängerlast und unter Nr. 43.1 eine Verbin-
dungseinrichtung eingetragen sind. Hinweis:
Die maximal zulässige Anhängerlast beträgt
50 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs (oh-
ne Batterien). Es sind nur Verbindungseinrich-
tungen mit 50er Kugel möglich.
• Kindertransport im Anhänger ist generell ver-
boten
• Frontkörbe sind aufgrund der undefinierten
Lastverteilung als kritisch anzusehen. Nur nach
Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
• Fahrradtaschen, die nicht fest angebracht
sind, und Topcases sind zulässig. Es ist auf
das zulässige Gesamtgewicht, die max. Be-
ladung des Gepäckträgers und eine korrekte
Lastverteilung zu achten.
• Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind nicht zulässig.
Quelle: www.ziv-zweirad.de, Stand: 24.05.2018
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