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Tausch Von Bauteilen - FISCHER LEO 1.0 Originalbetriebsanleitung

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Tausch von Bauteilen

Leitfaden für Bauteiletausch bei CE-
gekennzeichneten E-Bikes / Pedelecs mit
einer Tretunterstützung bis 25 km/h
Kategorie 1
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers /
Systemanbieters getauscht werden dürfen
• Motor
• Sensoren
• Elektronische Steuerung
• Elektrische Leitungen
• Bedieneinheit am Lenker
• Display
• Akku-Pack
• Ladegerät
Kategorie 2
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers
getauscht werden dürfen
• Rahmen
• Federbein
• Starr- und Federgabel
• Laufrad für Nabenmotor
• Bremsanlage
• Bremsbeläge
(Felgenbremsen)
• Gepäckträger
(Gepäckträger bestimmen unmittelbar die Last-
verteilung am Rad. Sowohl negative wie positi-
ve Veränderungen ergeben potentiell ein ande-
res Fahrverhalten, als vom Hersteller impliziert)
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Kategorie 3 *
Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers
getauscht werden dürfen
• Tretkurbel
(Wenn die Abstände – Tretkurbeln – Rahmen-
mitte (Q-Faktor) eingehalten werden)
• Laufrad ohne Nabenmotor
(Wenn die ETRTO eingehalten wird)
• Kette / Zahnriemen
(Wenn die Originalbreite eingehalten wird)
• Felgenband
(Felgenbänder und Felgen müssen aufeinan-
der abgestimmt sein. Veränderte Kombinatio-
nen können zu Verrutschen des Felgenbands
und somit zu Schlauchdefekten führen)
• Reifen
(Die stärkere Beschleunigung, das zusätzliche
Gewicht und dynamischere Kurvenfahren ma-
chen den Einsatz von Reifen notwendig, die
für den E-Bike Einsatz freigegeben sind. Dabei
gilt zu berücksichtigen, dass die ETRTO ein-
gehalten wird)
• Bremszüge / Bremsleitungen
• Bremsbeläge
(Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
• Lenker- Vorbau-Einheit
(Soweit die Zug- und / oder Leitungslängen
nicht verändert werden müssen. Innerhalb der
originalen Zuglängen sollte eine Veränderung
der Sitzposition im Sinne des Verbrauchers
möglich sein. Darüber hinaus verändert sich
die Lastverteilung am Rad erheblich und führt
potentiell zu kritischen Lenkeigenschaften)
• Sattel und Sattelstützeinheit
(Wenn der Versatz nach hinten zum Seri-
en- / Original Einsatzbereich nicht größer als
20 mm ist. Auch hier sorgt eine veränderte
Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen
Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen-
schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt-
telstreben am Sattelgestell und die Sattelform
eine Rolle)
• Scheinwerfer
(Scheinwerfer sind für eine bestimmte Spannung
ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge
passen müssen. Zusätzlich ist die elektromag-
netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten,
wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel-
len Störsendung ausmachen kann)
* Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen,
wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und
den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und eine
Risikoanalyse durchgeführt wurde.
Kategorie 4
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
• Steuerlager
• Innenlager
• Pedale
(Wenn das Pedal zum Serien- / Original-Ein-
satzbereich nicht breiter ist)
• Umwerfer
• Schaltwerk
(Alle Schaltungsbestandteile müssen für die
Gangzahl passend und untereinander kompa-
tibel sein)
• Schalthebel / Drehgriff
• Schaltzüge und Hüllen

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