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Transport

Wird der Akku im Rad transportiert, gilt er nicht
als Gefahrgut. Wird der Akku gesondert trans-
portiert gilt er als Gefahrgut und es müssen die
entsprechenden Richtlinien eingehalten werden.
Nehmen Sie vor dem Transport den
Akku Ihres Lasten-Pedelecs heraus
und transportieren Sie ihn separat.
Versenden Sie nie selbst einen Ak-
ku! Ein Akku gehört in die Kategorie
Gefahrgut. Unter bestimmten Be-
dingungen kann er sich überhitzen und in
Brand geraten. Versenden Sie den Akku Ih-
res Lasten-Pedelecs nur über Ihren Fach-
händler.
Mit dem Auto
Sie können Ihr Lasten-Pedelec nur mit dem Au-
to transportieren, wenn genügend Laderaum
oder ein dafür geeigneter Träger oder Anhänger
vor-handen sind. Durch das hohe Gewicht des
Lasten-Pedelecs wird ein Fahrradträger mit hö-
herer Nutzlast benötigt. Entnehmen Sie vor dem
Transport den Akku und transportieren Sie ihn
gesondert Passen Sie Ihr Fahrverhalten der Last
an. Sie sollten nur Anhänger und Träger, die den
Anforderungen der StVZO entsprechen, verwen-
den. Nur Träger, die amtlich zugelassen sind,
sind verkehrssicher.
Sie müssen eine Zulassung nach §22 StVZO
haben. Achten Sie z. B. auf ein GS-Zeichen.
Schlechte Fahrrad-Träger können zu Unfällen
führen. Passen Sie Ihr Fahrverhalten der Last
auf Ihrem Autodach an.
Beachten Sie, dass sich die Abmes-
sungen Ihres Fahrzeuges stark ver-
ändern, wenn Sie Ihr Lasten-Pede-
lec auf Träger oder Anhänger transportieren.
Befestigen Sie das Lasten-Pedelec sorgfältig,
damit es sich nicht vom Anhänger oder Träger
lösen kann. Dies könnte zu schweren Verkehrs-
unfällen führen. Kontrollieren Sie die Befestigung
mehrfach während des Transports. Lose Teile
(Werkzeug, Luftpumpe, Taschen) können sich
während der Fahrt lösen und andere Verkehrs-
teilnehmer gefährden. Entfernen Sie alle losen
Teile vor der Abfahrt. Nur dann darf das Lasten-
Pedelec an Lenker, Lenkervorbau, Fahrradsattel
oder Sattelstütze befestigt werden, wenn der
Träger-Hersteller dies vorsieht. Verwenden Sie
keine Befestigungen, die Schäden an der Gabel
oder Rahmen verursachen können.
Auch die Hersteller von Anbauteilen und Zubehör
halten Informationen zu Verwendung und Monta-
ge auf Ihren Internetseiten bereit. Informieren Sie
sich, wenn Sie etwas Neues nutzen.
Mit dem Zug
Es gelten die gleichen Regelungen wie beim
Transport eines Fahrrades. Es empfiehlt sich,
den Akku vor dem Besteigen der Bahn und bis
zum Verlassen herauszunehmen.
Im öffentlichen Nahverkehr herrschen unter-
schiedliche Regelungen, was den Transport bzw.
die Mitnahme von Lasten-Pedelecs betrifft. Infor-
mieren Sie sich schon vor Antritt der Fahrt bei
einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn über
die Möglichkeiten, Busse und Bahnen zu nutzen.
Beachten Sie, dass Türen und Gänge der Züge
breit genug sein müssen.
Die Bahn erlaubt die Mitnahme in IRE, RE und
RB Zügen, hier gibt es spezielle Lasten-Pedelec/
Fahrrad-Stellplätze. Im Fernverkehr müssen Sie
nähere Informationen an den Verkaufsstellen der
DB einholen, evtl. einen Platz für das Lasten-
Pedelec frühzeitig reservieren.
Mit dem Flugzeug
Hier müssen Sie den Akku als Gefahrgut trans-
portieren. Dafür müssen Sie ihn besonders kenn-
zeichnen. Befragen Sie hierzu Ihre Fluglinie.
Informieren Sie sich ebenfalls bei der Fluggesell-
schaft über die Regelungen zum Transport von
Fahrrädern / Lasten-Pedelecs.
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