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Gesetzliche Gewährleistung / Garantie - RIESE & MÜLLER Riese & Müller Bedienungsanleitung

E-bikes
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GESETZLIchE GEWährLEISTUNG / GArANTIE
ihr Fahrradhändler steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass ihr
e-Bike nicht mit Fehlern behaftet ist, die den
Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder
mindern. ihr Anspruch darauf endet zwei
Jahre nach Abholung beim Kauf des e-Bikes.
Ungeachtet der gesetzlich vorgeschriebenen
sachmangelhaftung geben wir ihnen fünf
Jahre Garantie auf den Bruch von Rahmen
und Hinterradschwinge. Diese über die
gesetzlich vorgeschriebene sachmangelhaf-
tung hinausgehende Garantie gilt nur, wenn
folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des E-Bikes.
• S ie haben Ihr E-Bike innerhalb von vier
Wochen nach Kauf online unter folgendem
link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• D er Fahrradpass im Anhang wurde voll-
ständig ausgefüllt und sämtliche dort auf-
geführten inspektionen vom Fachhändler
vorgenommen und eingetragen.
im schadenfall muss der vollständig ausge-
füllten Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
eingeschickt werden. Bewahren sie diese
Dokumente deshalb sorgfältig auf. Wir
ersetzen den defekten Rahmen bzw. die
Hinterradschwinge. Arbeitskosten für den
Umbau und Frachtkosten werden in Rech-
nung gestellt. Diese Garantie gilt nur für
den ersterwerber. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, wie z. B. schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verläng-
ert.
Ausgeschlossen sind schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (mangelnde War-
tung und Pflege), sturz, überbelastung durch
zu große Beladung, durch unsachgemäße
Montage und Behandlung sowie durch
Veränderung des e-Bikes (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, sprüngen oder
überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.
Der Akku ihres e-Bikes ist ein Verschleißteil,
die elektronischen Bauteile darin unterliegen
der gesetzlichen Gewährleistung von zwei
Jahren. Wir geben ihnen eine freiwillige Ga-
rantie auf den kompletten Akku von einem
Jahr. Wir garantieren, dass der Akku nach
einem Jahr oder 500 ladezyklen (je nach-
dem, was zuerst ereicht wird) noch eine
Kapazität von 60 % aufweist. selbst ein
„verbrauchter" Akku, der vielleicht nur noch
eine Restkapazität von 55 % hat, lässt sich
noch sehr lange verwenden, stabilisiert sich
also. über 1000 ladezyklen sollten problem-
los möglich sein.
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