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Gesetzliche Gewährleistung / Garantie - RIESE & MÜLLER Avenue Originalbetriebsanleitung

E-bikes
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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
Riese und Müller steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass Ihr E-Bike
nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder mind-
ern. Ihr Anspruch darauf endet zwei Jahre
nach Kauf des E-Bikes. Der Gewährleistung-
sanspruch richtet sich jeweils gegen den
jeweiligen Verkäufer. In einem ersten Schritt
besteht ein Nacherfüllungsanspruch, insbe-
sondere auf Nachbesserung oder Ersatzlief-
erung. Gewährleistungsansprüche beste-
hen nur für anfängliche Fehler, die also im
Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden
waren. In den ersten sechs Monaten nach
der Übergabe wird vermutet, dass es sich
bei einem auftretenden Fehler um einen
anfänglichen handelt. Ungeachtet der geset-
zlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung
gewährt Riese & Müller fünf Jahre Garantie
auf den Bruch von Rahmen und Hinterrad-
schwinge.
Diese über die gesetzlich vorgeschriebene
Sachmangelhaftung hinausgehende Garan-
tie gilt nur, wenn folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des E-Bikes.
• Sie haben Ihr E-Bike innerhalb von vier
Wochen nach Kauf online unter folgendem
Link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• Der E-Bike-Pass im Anhang wurde voll-
ständig ausgefüllt und sämtliche dort auf-
geführten Inspektionen vom Fachhändler
vorgenommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig aus-
gefüllte Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
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eingeschickt werden. Bewahren Sie diese
Dokumente deshalb sorgfältig auf. Wir
ersetzen den defekten Rahmen bzw. die
Hinterradschwinge. Arbeitskosten für den
Umbau und Frachtkosten werden in Rech-
nung gestellt. Diese Garantie gilt nur für
den Ersterwerber. Darüber hinausgehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen. Durch
eine etwaige Garantieleistung wird die ur-
sprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch u.a.
Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde
Wartung und Pflege), Sturz, Überbelastung
durch zu große Beladung, durch unsach-
gemäße Montage und Behandlung sowie
durch Veränderung des E-Bikes (An- und
Umbau von zusätzlichen Komponenten),
Tuning.
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder
Überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.
Die hier beschriebenen Bedingungen gelten
nicht bei gewerblichem Einsatz.
Der Akku Ihres E-Bikes ist ein Verschleißteil,
die elektronischen Bauteile darin unterliegen
der gesetzlichen Gewährleistung von zwei
Jahren. Wir garantieren, dass der Akku nach
zwei Jahren oder 500 Ladezyklen (je nach-
dem, was zuerst erreicht wird) noch eine
Kapazität von 60 % aufweist.

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