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Gesetzliche Gewährleistung - RIESE & MÜLLER Birdy Bedienungsanleitung

Faltrad
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Gesetzliche Gewährleistung und Garantie
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Ihr Fahrradhändler steht nach dem
Gesetz unter anderem dafür gerade, dass
Ihr Fahrrad nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
aufheben oder mindern. Ihr Anspruch
darauf endet zwei Jahre nach Abholung
beim Kauf des Fahrrades. Ungeachtet der
gesetzlich vorgeschriebenen Sachman-
gelhaftung geben wir Ihnen 25 Jahre
Garantie auf den Bruch von Rahmen
und Hinterradschwinge. Diese über die
gesetzlich vorgeschriebene Sachmangel-
haftung hinausgehende Garantie gilt nur,
wenn folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des Rades.
• Sie haben die dem Fahrrad beiliegen-
de Registrierkarte innerhalb von 4
Wochen nach Kauf ausgefüllt an fol-
gende Adresse geschickt:
riese und müller GmbH
Haasstraße 6
64293 Darmstadt
• Der Fahrradpass wurde vollständig
ausgefüllt und sämtliche dort aufge-
führten Inspektionen vom Fachhändler
vorgenommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig
ausgefüllten Fahrradpass zusammen mit
dem Rahmen oder dem gereinigten Kom-
plettrad eingeschickt werden. Bewahren
Sie diese Dokumente deshalb sorgfältig
auf. Wir ersetzen den defekten Rahmen
RL_Inhalt_051031.indd 52
bzw. die Hinterradschwinge sowie anfal-
lende Kosten, falls bei abweichenden
Maßen zusätzliche Komponenten benö-
tigt werden. Im Falle einer dadurch
erfolgten Wertsteigerung des Fahrrades
durch den Einsatz höherwertiger Kom-
ponenten können wir nach Absprache
mit Händler oder Endverbraucher eine
Kostenbeteiligung in Rechnung stellen.
Ebenso werden Arbeitskosten und Fracht
in Rechnung gestellt. Diese Garantie
gilt nur für den Ersterwerber. Darüber
hinaus gehende Ansprüche, wie z. B.
Schadenersatz oder Nutzungsausfall sind
ausgeschlossen.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird
die ursprüngliche Garantiedauer nicht
verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (mangelnde
Wartung und Pflege), Sturz, Überbelas-
tung durch zu große Beladung, durch
unsachgemäße Montage und Behandlung
sowie durch Veränderung des Fahrrades
(An- und Umbau von zusätzlichen Kom-
ponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer Art
besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
Hinweise zum Verschleiß
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die
Höhe des Verschleißes ist von der Pfle-
ge, Wartung und der Art der Nutzung
des Fahrrades (Fahrleistung, Regen-
fahrt, Schmutz, Salz etc.) abhängig.
Fahrräder, die oft im Freien abgestellt
werden, können durch Witterungsein-
flüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß
unterliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger War-
tung und Pflege, dennoch erreichen Sie
in Abhängigkeit der Nutzungsintensität
und -bedingungen früher oder später
das Ende Ihrer Lebensdauer. Die Teile
müssen bei Erreichen ihrer Verschleiß-
grenze getauscht werden.
Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Die Kettenräder und Ritzel
• Die Schaltzüge
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
• Die Leuchtkörper (Glühbirnen)
31.10.2005 18:48:21 Uhr

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