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Gesetzliche Gewährleistung Und Garantie - RIESE & MÜLLER Avenue Bedienungsanleitung

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Ihr Fahrradhändler steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass Ihr Fahrrad
nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern.
Ihr Anspruch darauf endet zwei Jahre nach
Abholung beim Kauf des Fahrrades. Ungeach-
tet der gesetzlich vorgeschriebenen Sach-
mangelhaftung geben wir Ihnen zehn Jahre
Garantie auf den Bruch von Rahmen und
Hinterradschwinge (bei E-Bikes: fünf Jahre,
bei blueLABEL-Modellen keine erweiterte
Garantie). Diese über die gesetzlich vorge-
schriebene Sachmangelhaftung hinausgehen-
de Garantie gilt nur, wenn folgende Dinge
erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des Rades.
• S ie haben Ihr Fahrrad innerhalb von vier
Wochen nach Kauf online unter folgendem
Link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• D er Fahrradpass im Anhang wurde vollstän-
dig ausgefüllt und sämtliche dort aufge-
führten Inspektionen vom Fachhändler
vorgenommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig ausge-
füllten Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
eingeschickt werden. Bewahren Sie diese Do-
kumente deshalb sorgfältig auf. Wir ersetzen
den defekten Rahmen bzw. die Hinterrad-
schwinge. Arbeitskosten für den Umbau und
Frachtkosten werden in Rechnung gestellt.
Diese Garantie gilt nur für den Ersterwerber.
Darüber hinaus gehende Ansprüche, wie
z. B. Schadenersatz oder Nutzungsausfall
sind ausgeschlossen.
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Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (mangelnde
Wartung und Pflege), Sturz, Überbelastung
durch zu große Beladung, durch unsachge-
mäße Montage und Behandlung sowie durch
Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder
Überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.
Der Akku Ihres E-Bikes ist ein Verschleißteil,
die elektronischen Bauteile darin unterliegen
der gesetzlichen Gewährleistung von zwei
Jahren. Wir geben Ihnen eine freiwillige Ga-
rantie auf den kompletten Akku von einem
Jahr. Wir garantieren, dass der Akku nach ei-
nem Jahr oder 500 Ladezyklen (je nachdem,
was zuerst ereicht wird) noch eine Kapazität
von 80% aufweist. Selbst ein „verbrauchter"
Akku, der vielleicht nur noch eine Restkapa-
zität von 70% hat, lässt sich noch sehr lange
verwenden, stabilisiert sich also. über 1000
Ladezyklen sollten problemlos möglich sein.

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