UMBAUTEN AN SchNELLEN E-BIkES
(mit Versicherungskennzeichen)
ihr Fahrzeug ist durch eine Abnahme bei
uns im Werk in seiner technischen Ausfüh-
rung festgelegt. Daher führen Änderungen
bestimmter Komponenten ihres schnellen
e-Bikes zu einem erlöschen der Betriebser-
laubnis.
Folgende Teile dürfen, teilweise unter Auflagen, getauscht werden:
sattel
Griffe
lenker/Vorbau
Reifen
schaltkomponenten
Bremsanlage
Pedale
Federelemente v./h.
vErpFLIchTEND
Wir weisen ausdrücklich noch einmal auf die
vorgeschriebenen Reflektoren wie auch den
Rückspiegel hin.
Keine Auflagen
Keine Auflagen
Nur zugelassene lenker und Vorbauten, die die maximale Außenmaße
des Fahrzeugs nicht überschreiten (siehe Angaben im Fahrzeugschein).
eCe-R75 geprüfte Reifen gleicher Breite und gleichen Durchmessers
(andere Reifengrößen sind möglich, siehe Angaben im Fahrzeugschein).
Die übersetzung darf nicht länger werden (siehe Angaben auf dem
„Anti-Manipulationsaufkleber" auf der rechten Rahmenseite).
Keine Veränderungen gestattet, Verschleißteile dürfen durch
baugleiche ersetzt werden.
Keine Auflagen
Nur von Riese & Müller für dieses Fahrzeug serienmäßig
konfigurierbare Federgabeln oder Federelemente hinten.
kINDErTrANSporT
Bei schnellen e-Bikes ist die Montage eines
Kindersitzes zulässig. Der Transport in
Kinderanhängern ist jedoch nicht gestattet.
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