GESETZLIchE GEWährLEISTUNG / GArANTIE
hINWEISE ZUM vErSchLEISS
einige Bauteile ihres Rades unterliegen funk-
tionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe des
Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und
der Art der Nutzung des e-Bikes (Fahrleis-
tung, Regenfahrt, schmutz, salz etc.) abhän-
gig. Fahrräder, die oft im Freien abgestellt
werden, können durch Witterungseinflüsse
ebenfalls erhöhtem Verschleiß unterliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger Wartung
und Pflege, dennoch erreichen sie in Abhän-
gigkeit der Nutzungsintensität und -bedin-
gungen früher oder später das ende ihrer
lebensdauer. Die Teile müssen bei erreichen
ihrer Verschleißgrenze getauscht werden.
AchTUNG!
Der autorisierte Händler muss das
E-Bike fahrbereit machen, so dass
die sichere Funktion gewährleistet
ist. Der Händler hat eine End-
kontrolle und eine Probefahrt
durchzuführen.
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Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Die Kettenräder und Ritzel
• Die Schaltzüge
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
Die Beläge von Felgen- und scheibenbrem-
sen unterliegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß. Bei sportlicher Nutzung oder Fahrten
in bergigem Terrain kann der Wechsel der
Beläge in kurzen Abständen erforderlich
werden. Kontrollieren sie den Belagzustand
regelmäßig, und lassen sie diese gegebe-
nenfalls von einem Fachhändler aus-
tauschen.
Bei Felgenbremsen verschleißt nicht nur der
Belag, sondern auch die Felge. Prüfen sie
deshalb die Felge regelmäßig, z. B. beim Auf-
pumpen des Reifens. Bei den Felgen ist eine
umlaufende Nut als Verschleiß-indikator an-
gebracht. ist diese nicht mehr sichtbar, muss
die Felge ausgetauscht werden. Treten Ver-
formungen oder feine Risse an den Felgen-
flanken auf, wenn der luftdruck erhöht wird,
deutet dies auf das ende der lebensdauer
hin. Die Felge muss dann ersetzt werden.