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Gesetzliche Gewährleistung / Garantie - RIESE & MÜLLER Avenue Originalbetriebsanleitung

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
Ihr Fahrradhändler steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass Ihr E-
Bike nicht mit Fehlern behaftet ist, die den
Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder
mindern. Ihr Anspruch darauf endet zwei
Jahre nach Abholung beim Kauf des E-Bikes.
Ungeachtet der gesetzlich vorgeschriebenen
Sachmangelhaftung geben wir Ihnen fünf
Jahre Garantie auf den Bruch von Rahmen
und Hinterradschwinge.
Diese über die gesetzlich vorgeschriebene
Sachmangelhaftung hinausgehende Garan-
tie gilt nur, wenn folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des E-Bikes.
• Sie haben Ihr E-Bike innerhalb von vier
Wochen nach Kauf online unter folgendem
Link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• Der E-Bike-Pass im Anhang wurde voll-
ständig ausgefüllt und sämtliche dort auf-
geführten Inspektionen vom Fachhändler
vorgenommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig aus-
gefüllte Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
eingeschickt werden. Bewahren Sie diese
Dokumente deshalb sorgfältig auf. Wir
ersetzen den defekten Rahmen bzw. die
Hinterradschwinge. Arbeitskosten für den
Umbau und Frachtkosten werden in Rech-
nung gestellt. Diese Garantie gilt nur für
den Ersterwerber. Darüber hinausgehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.
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Durch eine etwaige Garantieleistung wird
die ursprüngliche Garantiedauer nicht
verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver-
schleiß, Vernachlässigung (mangelnde War-
tung und Pflege), Sturz, Überbelastung durch
zu große Beladung, durch unsachgemäße
Montage und Behandlung sowie durch
Veränderung des E-Bikes (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder
Überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.
Der Akku Ihres E-Bikes ist ein Verschleißteil,
die elektronischen Bauteile darin unterliegen
der gesetzlichen Gewährleistung von zwei
Jahren. Wir geben Ihnen eine freiwillige
Garantie von einem Jahr auf den kompletten
Akku. Wir garantieren, dass der Akku
nach einem Jahr oder 500 Ladezyklen (je
nachdem, was zuerst erreicht wird) noch
eine Kapazität von 60 % aufweist. Selbst
ein „verbrauchter" Akku, der vielleicht nur
noch eine Restkapazität von 55 % hat, lässt
sich noch sehr lange verwenden, stabilisiert
sich also. Über 1000 Ladezyklen sollten
problemlos möglich sein.
HINWEISE ZUM VERSCHLEISS
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die
Höhe des Verschleißes ist von der Pflege,
Wartung und der Art der Nutzung des
E-Bikes (Fahrleistung, Regenfahrt, Schmutz,
Salz etc.) abhängig. Fahrräder, die oft im
Freien abgestellt werden, können durch
Witterungseinflüsse ebenfalls erhöhtem
Verschleiß unterliegen. Diese Teile bedürfen
regelmäßiger Wartung und Pflege,
dennoch erreichen Sie innAbhängigkeit der
Nutzungsintensität und -bedingungen früher
oder später das Ende Ihrer Lebensdauer.
Die Teile müssen bei Erreichen ihrer
Verschleißgrenze getauscht werden.
ACHTUNG!
Der autorisierte Händler muss das
E-Bike fahrbereit machen, so dass
die sichere Funktion gewährleistet
ist. Der Händler hat eine End-
kontrolle und eine Probefahrt
durchzuführen.
Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Die Kettenräder und Ritzel
• Die Schaltzüge
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
Die Beläge von Felgen- und Scheiben-
bremsen unterliegen funktionsbedingt
einem Verschleiß. Bei sportlicher Nutzung
oder Fahrten in bergigem Terrain kann der
Wechsel der Beläge in kurzen Abständen
erforderlich werden. Kontrollieren Sie den
Belagzustand regelmäßig, und lassen Sie
diese gegebenenfalls von einem Fach-
händler austauschen. Bei Felgenbremsen
verschleißt nicht nur der Belag, sondern
auch die Felge. Prüfen Sie deshalb die Felge
regelmäßig, z. B. beim Aufpumpen des
Reifens. Bei den Felgen ist eine umlaufende
Nut als Verschleiß-Indikator angebracht. Ist
diese nicht mehr sichtbar, muss die Felge
ausgetauscht werden. Treten Verformungen
oder feine Risse an den Felgenflanken auf,
wenn der Luftdruck erhöht wird, deutet dies
auf das Ende der Lebensdauer hin. Die Felge
muss dann ersetzt werden.
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