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Buderus Logatherm WPL 7 A Bedienungsanleitung Seite 42

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Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Die Aufwandszahl e
p
Die Anlagenaufwandszahl e
der Berechnung nach DIN V 4701-10. Sie beschreibt das
Verhältnis der von der Anlagentechnik aufgenommenen
Primärenergie zu der von ihr abgegebenen Nutzwärme für
Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
=
e
Q
p
e
Anlagenaufwandszahl
p
Q
Heizwärmebedarf
h
Q
Primärenergiebedarf
p
Q
Trinkwasserwärmebedarf
tw
Diese Aufwandszahl der Anlagentechnik sollte den wirt-
schaftlichen Anforderungen entsprechend so gering wie
möglich gewählt werden.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf wird errechnet mit einem Bilanz-
verfahren. Bei Wohngebäuden mit einem Fensterflächen-
anteil bis 30 % kommt entweder das vereinfachte
Heizperioden-Bilanzverfahren oder das ausführliche
Monatsbilanzverfahren gemäß DIN V 4108-6 in Verbin-
dung mit DIN 4701-10 zur Anwendung.
Alle anderen Gebäudearten müssen nach dem Monatsbi-
lanzverfahren berechnet werden.
Für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf gibt die
EnEV eine Formel vor. Diese orientiert sich am A/V-Ver-
hältnis: die wärmeübertragende Umfassungsfläche A
bezogen auf das beheizte Gebäudebruttovolumen V
(Außenmaße).
=
Q
e
p
e
Anlagenaufwandszahl
p
Q
Heizwärmebedarf
h
Q
Primärenergiebedarf
p
Q
Trinkwasserwärmebedarf
tw
Für ein Einfamilienhaus mit zentraler Warmwasserberei-
tung und einer Nutzfläche von AN = 200 m
V = 0,8 würde sich dann ein Q
2
(m
× a) ergeben.
Dieser Wert darf nicht überschritten werden und bildet
die Grundlage der Arbeit des Architekten oder Planers.
Kompensationsmöglichkeit zwischen Gebäude
und Anlage
Die EnEV ermöglicht eine Kompensationsmöglichkeit zwi-
schen Effizienz der Anlage und Wärmeschutz des Gebäu-
des. So kann aufgrund verbesserter Anlagentechnik auf
Dämmmaßnahmen verzichtet werden, wenn diese sehr
aufwendig wären oder gar die Gesamtoptik des Hauses
stören würden. Architekt und Bauherr können somit
ästhetische, gestalterische und finanzielle Aspekte mitein-
ander verbinden, um zur optimalen Lösung zu gelangen.
42
ist das vorrangige Ergebnis
p
(
)
+
Q
Q
p
h
tw
×
(
+
)
Q
Q
p
h
tw
2
und A/
,
von 119,84 kWh/
p
zul
Die Vorgaben der EnEV sind durch den Einsatz effizienter
Anlagentechniken wie Wärmepumpen oder Wohnungs-
lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen
und nur der maximal zulässige Transmissionswärmebe-
darf ist einzuhalten.
Anforderungen im Gebäudebestand
Für bestehende Gebäude stellt die Energieeinsparverord-
nung Anforderungen.
• Bedingte Anforderungen: Diese gelten in der Regel,
wenn das Bauteil ohnehin verändert wird, z. B. durch
Austausch bei natürlichem Verschleiß, Beseitigung von
Mängeln und Schäden sowie Verschönerung.
• Bauteil bezogene Anforderungen: Wie bisher gilt
eine Bagatellgrenze. Bauteilbezogenen Anforderungen
gelten nur, wenn mindestens über 20 % einer Bauteil-
fläche gleicher Orientierung geändert werden.
• Bilanzverfahren im Bestand – 40 %-Regel: Alter-
nativ zu den bauteilbezogenen Anforderungen wurde
die sogenannte 40-%-Regelung eingeführt, um mehr
Flexibilität bei der Modernisierung zu gewähren. Über-
schreitet das Gebäude insgesamt den Jahres-Primäre-
nergiebedarf, der für einen vergleichbaren Neubau gilt,
um nicht mehr als 40 %, dann können einzelne neu ein-
gebaute oder geänderte Bauteile über den oben
genannten Anforderungen liegen. Wie bei Neubauten
muss in diesen Fällen ein präziser Energiebedarfsnach-
weis geführt werden.
• Nachrüstverpflichtung: Ferner enthält die EnEV auch
eine Nachrüstverpflichtung für den Gebäudebestand.
Die Nachrüstverpflichtung ist unabhängig von sowieso
durchgeführten Maßnahmen an vorhandenen Bautei-
len oder Anlagen zu erfüllen.
Wärmepumpentechnik ist gerade für den Altbaube-
stand eine praktikable Lösung, die Energieeinsparziele
der EnEV und der Bundesregierung gut zu erfüllen. Der
bauliche Aufwand ist hierbei relativ gering und die
Geräte sind einfach zu installieren.
Die Heizungsmodernisierung wird von der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das KfW-
CO
-Gebäudesanierungsprogramm kann zur Finanzie-
2
rung von vier verschiedenen Maßnahmenpaketen zur
CO
-Einsparung in Wohngebäuden des Altbaube-
2
standes in Anspruch genommen werden. Das KfW-
Programm dient zur langfristigen Finanzierung von Kli-
maschutzinvestitionen in Wohngebäuden, z. B. durch
Einbau einer Wärmepumpe.
Logatherm WPL – 6 720 803 613 (2012/06)

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