Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Buderus Logatherm WPL 7 A Bedienungsanleitung Seite 41

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Logatherm WPL 7 A:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

• Wärmeschutz- und Anlagentechnik sind von nun an
gleichwertig. Anlagentechnik und Gebäudetechnik
sind somit gleichberechtigt. Dies hat zur Folge, dass in
Zukunft im Bereich des Energieverbrauchs von Neu-
bauten bisher nicht genutzte Optimierungspotenziale
ausgeschöpft werden können.
Konsequenzen für Architekten, Planer, Baufirmen,
Fertighaushersteller und Fachhandwerker
Die Entwicklung des Neubausektors beeinflusst die EnEV
durch folgende wichtige Punkte:
• Die Gebäudedichtigkeit erhält einen höheren Stellen-
wert. Dementsprechend werden mechanische Lüf-
tungsanlagen künftig fester Bestandteil von Neubauten
werden.
• Energieeffiziente Anlagentechnik, wie Heizungswärme-
pumpen oder Solaranlagen, wird stärker nachgefragt
werden, da die Bewertung nach der EnEV eine Kom-
pensation eines kostengünstigen, weniger gut wärme-
gedämmten Baukörpers durch eine aufwendigere
Anlagentechnik ermöglicht. Zusätzlich gibt es von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau günstige Darlehen für
Häuser mit weniger als 60 kWh/(m
giebedarf und Häuser mit weniger als 40 kWh/
2
(m
× a) Primärenergiebedarf, was die Investition in
energieeffiziente Anlagen finanziell attraktiv macht.
• Da nun die Anlagentechnik bereits bei Beantragung
der Baugenehmigung feststehen muss, wird die
Zusammenarbeit zwischen Architekten, Bauinge-
nieuren, Planern, Baufirmen, Heizungsbauern und
Geräteherstellern deutlich zunehmen. Durch die früh-
zeitige Festlegung auf eine bestimmte Haustechnik
wird eine integrierte Planung des Gebäudes und der
Haustechnik ermöglicht.
Logatherm WPL – 6 720 803 613 (2012/06)
2
× a) Primärener-
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Der Energiebedarfsausweis
Aufgrund der Energieeinsparverordnung müssen künftig
für Neubauten und in bestimmten Fällen auch bei wesent-
lichen Änderungen bestehender Gebäude Energiebe-
darfsausweise ausgestellt werden.
Die EnEV unterscheidet zwischen Energiebedarfsaus-
weis und Wärmebedarfsausweis.
Energiebedarfsausweis: für Neubauten sowie für die
Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude mit
normalen Raumtemperaturen.
Wärmebedarfsausweis: für Gebäude mit niedrigen
Raumtemperaturen.
Im Energiebedarfsausweis werden die Berechnungser-
gebnisse für Neubauten zusammengestellt:
• Transmissionswärmeverlust
• Anlagenaufwandszahlen der Heizungsanlage, der
Warmwasserbereitung und der Lüftung
• Energiebedarf nach Energieträgern
• Jahres-Primärenergiebedarf.
Zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach
EnEV muss der Jahresheizwärmebedarf nach
DIN V 4108-6 ermittelt werden. Dieser und der Energie-
bedarf zur Warmwasserbereitung, der pauschal ange-
setzt werden darf, werden anschließend mit einer
„Anlagenaufwandszahl" multipliziert. Diese muss nach
DIN V 4701-10 berechnet werden.
Der Primärenergiebedarf als Maßstab
Die EnEV begrenzt den spezifischen Transmissionswär-
meverlust eines Gebäudes. Eindeutig die strengere For-
derung ist Begrenzung der eingesetzten Primärenergie
für Heizung, Warmwasserbereitung und evtl. Lüftung.
Die Primärenergie ist die Bezugsgröße der einzuhalten-
den Grenzwerte, daher müssen folgende Aspekte mitein-
bezogen werden:
• Energieverluste, die bei Gewinnung, Veredelung,
Transport, Umwandlung und Einsatz des Energieträ-
gers entstehen.
• Hilfsenergien, die für den elektrischen Antrieb der Hei-
zungsanlagenpumpen benötigt werden.
Wärmepumpen entnehmen den größten Teil der benötig-
ten Heizwärme der Umgebung. Durch einen kleinen Anteil
hochwertiger Energie (normalerweise Strom) wird die
Wärme auf das von der Heizung benötigte Temperaturni-
veau gebracht. Gegenüber der sehr energieeffizienten
Brennwerttechnik ergibt sich, wenn die Jahresarbeitszahl
der Wärmepumpe größer als 2,8 ist, eine deutliche Pri-
märenergieeinsparung.
3
41

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis