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Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz - Eewärmeg - Buderus Logatherm WPL 7 A Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3.11 Das Erneuerbare Energien Wärme-
gesetz – EEWärmeG
Wen und zu was verpflichtet das Gesetz?
Eigentümer von neu zu errichtenden Wohn- und Nicht-
wohngebäuden müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit
erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht
trifft alle Eigentümer, d. h. Privatpersonen, Staat oder
Wirtschaft und gilt auch Mietobjekten. Genutzt werden
können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer
keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere
klimaschonende Maßnahmen, die sogenannten Ersatz-
maßnahmen ergreifen: stärkere Dämmung der Gebäude,
Wärme aus mit regenerativen Brennstoffen betriebenen
Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
Wann muss das Gesetz eingehalten werden?
Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und
muss grundsätzlich eingehalten werden bei allen Neubau-
ten, die nach diesem Datum errichtet werden.
Welche Energien sind erneuerbare Energien im
Sinne des Gesetzes?
Erneuerbare Energien im Sinne des Wärmegesetzes
sind:
• solare Strahlungsenergie
• Biomasse
• Geothermie und
• Umweltwärme
Keine erneuerbare Energie im Sinne des Wärmegesetzes
ist Abwärme. Sie soll jedoch ebenfalls genutzt werden
und wird daher als Ersatzmaßnahme anerkannt.
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen
Gesamtwärmeenergiebedarf (Heizungs-, Trinkwasser-
wärme- und ggf. Kälteenergiebedarf einschließlich aller
Verluste aber ohne den Hilfsenergiebedarf) in Abhängig-
keit von der konkret genutzten Energiequelle mit einem
festgelegten Anteil durch regenerative Energien decken.
Was ist bei Geothermie zu beachten?
Die Geothermie gibt es in zwei Varianten: die Tiefengeo-
thermie und die erdoberflächennahe Geothermie. Die Tie-
fengeothermie fördert Wärme aus großen Tiefen (400 m
und tiefer) an die Erdoberfläche. Das hat meist den Vorteil
eines direkt nutzbaren Temperaturniveaus.
Bei der erdoberflächennahen Geothermie wird die
Wärme aus geringer Tiefe gewonnen, die dann mithilfe
einer Wärmepumpe auf die gewünschte Temperatur
gebracht wird. Wer seine Nutzungspflicht mit Geothermie
erfüllen will, muss mindestens 50 % seines Gesamtwär-
meenergiebedarfs auf diese Weise decken.
Zusätzlich müssen – je nach eingesetzter Technologie –
bestimmte Jahresarbeitszahlen eingehalten und Wärme-
mengenzähler eingebaut werden.
Logatherm WPL – 6 720 803 613 (2012/06)
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Was ist bei Umweltwärme zu beachten?
Umweltwärme ist natürliche Wärme, die der Luft oder
dem Wasser entnommen werden kann. Zur Erfüllung der
Nutzungspflicht muss der Gesamtwärmeenergiebedarf
des neuen Gebäudes zu mindestens 50 % daraus
gedeckt werden. Wird die Umweltwärme mithilfe einer
Wärmepumpe genutzt, gelten die gleichen technischen
Randbedingungen wie bei der Nutzung von Geothermie.
Zu was verpflichtet das Wärmegesetz?
Ein Gebäudeeigentümer, dessen Gebäude unter den
Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, muss seinen
Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien
decken. Wärmeenergiebedarf beschreibt in der Regel die
Energie, die man zum Heizen, zur Erwärmung des Nutz-
wassers und zur Kühlung benötigt.
Gebäudeeigentümer können beispielsweise einen
bestimmten Anteil ihrer Wärme aus Solarenergie decken.
Das Gesetz stellt hierbei auf die Größe des Kollektors ab.
2
Dieser muss 0,04 m
Fläche pro m
(definiert nach Energieeinsparverordnung (EnEV)) aufwei-
sen, wenn es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein
Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen handelt. Hat
das Haus also eine Wohnfläche von 100 m
2
Kollektor 4 m
groß sein. In Wohngebäuden ab drei
Wohneinheiten muss nur noch eine Kollektorfläche von
2
2
0,03 m
pro m
beheizter Nutzfläche installiert werden.
Für alle anderen Gebäude gilt: Wird solare Strahlungsen-
ergie genutzt, muss der Wärmebedarf zu mindestens
15 % hieraus gedeckt werden – eine Option, die auch
Eigentümern von Wohngebäuden zusteht.
Wer feste Biomasse, Erdwärme oder Umweltwärme
nutzt, muss seinen Wärmebedarf zu mindestens 50 %
daraus decken. Das Gesetz stellt aber bestimmte ökolo-
gische und technische Anforderungen, z. B. bestimmte
Jahresarbeitszahlen beim Einsatz von Wärmepumpen.
Tabelle 30 zeigt die Jahresarbeitszahlen, die erreicht wer-
den müssen.
Bereitung
Nur Heizung
Heizung und
Warmwasser
Tab. 30 Jahresarbeitszahl (JAZ) nach VDI 4650 Blatt 1
(2008-09)
2
beheizter Nutzfläche
2
, muss der
Wärmepumpe
JAZ
≥ 4
Sole-Wasser
≥ 4
Wasser-Wasser
≥ 3,5
Luft-Wasser
≥ 3,8
Sole-Wasser
≥ 3,8
Wasser-Wasser
≥ 3,3
Luft-Wasser
3
43

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