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Energieeinsparverordnung (Enev); Enev 2009 - Wesentliche Änderungen Gegenüber Der Enev 2007; 3.10.2 Zusammenfassung Enev 2009 - Buderus Logatherm WPL 7 A Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planung und Auslegung von Wärmepumpen

3.10 Energieeinsparverordnung (EnEV)

3.10.1 EnEV 2009 – wesentliche Änderungen
gegenüber der EnEV 2007
Die EnEV 2007 wurde im Jahr 2009 überarbeitet. Bei der
Novellierung wurde großer Wert auf die Senkung des
Gebäude-Primärenergiebedarfs und die Reduzierung von
Transmissionsverlusten gelegt. Die Integration erneuerba-
rer Energien, wie z. B. die Installation von Wärmepumpen,
soll Vorrang erhalten.
• Neubauten:
– Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primär-
energiebedarf wird um durchschnittlich 30 %
gesenkt.
– Strom aus erneuerbaren Energien kann mit dem
Endenergiebedarf des Gebäudes verrechnet wer-
den (maximal bis zum berechneten Strombedarf des
Gebäudes). Voraussetzung dafür: Strombedarf,
muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang
zu dem Gebäude erzeugt und vorrangig im
Gebäude selbst genutzt werden.
– Die energetischen Anforderungen an die Wärme-
dämmung der Gebäudehülle werden um durch-
schnittlich 15 % erhöht.
• Altbau-Modernisierung: Bei größeren baulichen Ände-
rungen an der Gebäudehülle (z. B. Erneuerung der
Fassade, der Fenster oder des Dachs) werden die
Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 % ver-
schärft. Alternative dazu ist die Sanierung auf maxima-
lem 1,4fachem Neubauniveau (Jahres-
Primärenergiebedarf und Wärmedämmung der
Gebäudehülle).
• Bestand: Verschärfung der Anforderungen an die
Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossde-
cken (Dachböden). Zusätzlich müssen bis Ende 2011
oberste begehbare Geschossdecken wärmegedämmt
werden. In beiden Fällen genügt auch Dachdämmung.
• Nachtstrom-Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre
alt sind, sollen außer Betrieb genommen und durch effi-
zientere Heizungen ersetzt werden. Dies gilt für Wohn-
gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und
Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m
Verpflichtung zur Außerbetriebnahme erfolgt stufen-
weise (ab 1. Januar 2020).
Ausnahmen:
– Gebäude erfüllten das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung 1995 oder
– der Austausch wäre unwirtschaftlich oder
– Vorschriften (z. B. Bebauungspläne) schreiben den
Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vor.
• Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verän-
dern, müssen mit Einrichtungen zur automatischen
Regelung der Be- und Entfeuchtung nachgerüstet
werden.
• Maßnahmen zum Vollzug:
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– Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschorn-
– Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbei-
– Einheitliche Bußgeldvorschriften werden eingeführt.
– Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforde-

3.10.2 Zusammenfassung EnEV 2009

Mit der EnEV wird es für Architekten, Planer und Bauher-
ren möglich, für ihr Bauprojekt die energetisch beste
Lösung zu finden, indem modernster Wärmeschutz mit
hocheffizienter Anlagentechnik kombiniert werden kann.
Besonderes Interesse besteht hinsichtlich der Optimie-
rung von Energieverbrauch, Bau- und Anlagenkosten und
Betriebskosten für den Bauherrn. Heizungssysteme, die
Umweltwärme nutzen, erweisen sich hier als Lösung, die
sich vorteilhaft auf die Bau- und Betriebskosten auswirkt.
Eine Mehrinvestition in die bessere Anlagentechnik rech-
net sich langfristig.
Besonders Wärmepumpen, Solaranlagen zur Warmwas-
serbereitung sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückge-
winnung, zeigen sich gesamtenergetisch betrachtet als
besonders rentabel. Dies belegen auch aktuelle Studien
des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Wohnen
(BMVBW) zur Wirksamkeit der EnEV.
Die EnEV im Überblick
• Die EnEV gibt erstmals eine Zusammenfassung der
Anforderungen für den Energiebedarf von Gebäuden.
Einbezogen wird der gesamte Energieverbrauch eines
Neubaus sowohl Heizung als auch Lüftung und Warm-
wasserbereitung.
• Warmwasserbereitung, zentral, dezentral und solar
werden berücksichtigt.
• Durch die primärenergetische Berechnung des Heize-
nergiebedarfs werden auch Umwandlungsverluste
außerhalb des Gebäudes sowie elektrischer Hilfsener-
gieverbrauch und der Einsatz erneuerbarer Energien
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Nutzfläche.
(Wärmepumpe und Solaranlagen) zur Heiz- und
Warmwasserbereitung beachtet.
• Kompensationsmöglichkeiten werden aufgezeigt:
hoher Dämmstandard und wenig effiziente Heizanla-
gentechnik stehen sparsamer Anlagentechnik und
höherem Heizwärmebedarf gegenüber.
• Nachweis der Gebäudedichtheit und Wärmebrücken
werden berücksichtigt.
• Der neue Energiebedarfsausweis (Energiepass)
schafft mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer
und den Immobilienmarkt.
• Vor allem für veraltete Heiztechnik, gelten bedingte
Anforderungen an den Gebäudebestand und Nach-
rüstpflichten.
steinfegermeister übertragen.
ten im Gebäudebestand (Unternehmererklärungen)
werden eingeführt.
rungen der EnEV und Falschangaben auf Energie-
ausweisen werden Ordnungswidrigkeiten.
Logatherm WPL – 6 720 803 613 (2012/06)

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