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 unzureichender oder fehlender Ausrüstung
wie Notschirm, Protektor und Helm
 Windenstarts an nicht geprüften Winden
oder nicht lizenziertem Piloten und / oder
Windenfahrer

Betriebsgrenzen

Der Gleitschirm darf nur innerhalb der
Betriebsgrenzen betrieben werden. Diese
werden überschritten, wenn einer oder
mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
 Benutzung außerhalb des zulässigen
Gewichtsbereichs
 Mehrsitzige Nutzung
 Flug bei Regen (auch Nieselregen), in
Wolken, bei Nebel und / oder Schneefall
 Flug mit nasser Schirmkappe
 turbulenten Wetterbedingungen und
Windgeschwindigkeiten am Startplatz, die
höher als 2/3 der maximal erfliegbaren
Fluggeschwindigkeit (abhängig vom
Startgewicht) des Gerätes sind
 Temperaturen unter -30°C und über 50°C
 Kunstflug / Extremflug oder Flugfiguren mit
Neigungen von mehr als 90 Grad
 nicht genehmigten Änderungen an der
Schirmkappe, den Fangleinen oder den
Tragegurten
WARNUNG
Die Einhaltung der Betriebsgrenzen muss
über den gesamten Flug gewährleistet
sein.
Berücksichtigen sie die Wetter- und
Temperaturentwicklung bei Ihrer
Flugplanung. Beachten sie hierbei auch
die Temperaturabnahme mit
zunehmender Höhe.
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Kapitel 2
Sicherheit
WARNUNG
Die in dieser Betriebsanweisung
gegebenen Anweisungen müssen unter
allen Umständen befolgt werden.
Zuwiderhandlung haben das Erlöschen
der Betriebserlaubnis und/oder den
Verlust des Versicherungsschutzes zur
Folge und können zu schweren
Verletzungen führen oder tödlich enden.
Dies gilt besonders, aber nicht
ausschließlich für die Anweisungen in den
Kapiteln Sicherheit, Flugpraxis,
Einsatzbereiche sowie
Gefahreneinweisung und Extremflug.

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