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02 Sicherheit; Sicherheitshinweise - Swing Nexus Betriebsanweisung

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02 Sicherheit

WARNUNG
Die nachfolgenden Sicherheitshinweise
müssen unter allen Umständen
beachtet werden. Zuwiderhandlung
haben das Erlöschen der
Betriebserlaubnis und/oder den Verlust
des Versicherungsschutzes zur Folge
und können zu schwere Verletzungen
führen oder tödlich enden.

Sicherheitshinweise

Jede Luftsportart birgt Risiken in sich.
Gleitschirmfliegen weist, im Vergleich zu
anderen Luftsportarten, die niedrigsten
Quoten, gemessen an der Zahl der
Lizenzinhaber, bei den tödlichen Unfällen
auf.
In wenigen anderen Sportarten ist jedoch so
viel Eigenverantwortung erforderlich wie
beim Gleitschirmfliegen. Gerade weil das
Fliegen mit dem Gleitschirm so einfach und
praktisch von jedermann zu erlernen ist, sind
Besonnenheit und Risikobewusstsein
Grundvoraussetzungen für eine sichere
Ausübung dieses Sports. Leichtsinn und
Selbstüberschätzung können schnell in
kritische Situationen führen. Besonders
wichtig ist eine sichere Einschätzung des
Flugwetters. Gleitschirme sind nicht für
Flüge in turbulenten Wetterbedingungen
konstruiert. Die meisten schweren Unfälle
mit Gleitschirmen haben ihre Ursache in
einer Fehleinschätzung des Flugwetters
durch den Piloten.
Die Fluggeräte selbst sind außerordentlich
sicher. Im Rahmen der Musterprüfung
müssen alle Bauteile eines Gleitschirms
mindestens der achtfachen Belastung des
Normalfluges standhalten. Gegenüber den
im Flugbetrieb maximal auftretenden
Extrembelastungen besteht eine dreifache
10
Kapitel 2
Sicherheit
Sicherheitsmarge. Das ist mehr als die in
der Luftfahrt übliche doppelte
Belastungsreserve. Unfälle durch
Materialversagen sind demzufolge beim
Gleitschirmfliegen praktisch unbekannt.
Gleitschirme unterliegen in Deutschland den
Richtlinien für Luftsportgeräte und dürfen in
keinem Fall ohne einen gültigen
Befähigungsnachweis geflogen werden.
Eigenversuche sind strengstens verboten
und diese Betriebsanweisung ist kein Ersatz
für den Besuch einer Flugschule.
Vor dem Erstflug muss der Gleitschirm von
einem Fachmann eingeflogen und überprüft
werden. Das Einfliegen muss auf dem
Typenschild vermerkt werden.
Den Erstflug mit Ihrem Gleitschirm sollten
Sie am Übungshang durchführen. Tragen
Sie dabei und bei allen anderen Flügen
immer einen zugelassenen Helm,
Handschuhe, festes Schuhwerk mit Schutz
des Sprunggelenks und geeignete Kleidung.
Starten Sie nur, wenn Windrichtung,
Windgeschwindigkeit und Wetterlage sowie
deren weitere Entwicklung einen
gefahrlosen Flug zulassen.
Beim Wiederverkauf des Gleitschirms ist das
Betriebshandbuch an den Käufer unbedingt
weiterzugeben. Es ist Bestandteil der
Betriebserlaubnis und gehört zum
Gleitschirm.
Der Nexus wurde ausschließlich für den
Betrieb als Gleitschirm für Fuß- und
Windenstart entwickelt und getestet. Ein
nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ist
unzulässig. Verwenden Sie den Gleitschirm
auf keinen Fall als Sprung- oder
Personenfallschirm. Kunstflug ist nicht
zulässig.
Beachten Sie die weiteren ausdrücklichen
Sicherheitshinweise in den einzelnen
Kapiteln dieses Betriebshandbuchs.

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