2.10 KOMBINATION
SCHIEBE- UND BREMSHILFE BZW. ZU-
SATZANTRIEBEN
ACHTUNG
Der Rollstuhl darf nur mit den explizit von SORG Roll-
stuhltechnik freigegebenen Schiebe- und Bremshil-
fen und elektrischen Zusatzantrieben kombiniert
werden. Dabei obliegen Einschränkungen bzw. An-
passungen bezüglich des Anbaus an die endgülitge
Konfiguration des Rollstuhls dem Anbieter des Zu-
satzsystems.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie unbedingt die Gebrauchsan-
weisung Ihrer elektrischen Schiebe- und Bremshil-
fe bzw. Ihres elektrischen Zusatzantriebes. In der
Kombination mit Ihrem Rollstuhl entstehen beson-
dere Belastung, die zu Beschädigungen des Roll-
stuhls führen können.
ACHTUNG
Überwinden Sie wenn möglich Bordsteinkanten
oder Hindernisse rückwärts (mit den großen An-
triebsrädern zuerst). Falls dies nicht möglich sein
sollte: fahren Sie mit niedrigster Geschwindigkeit
an das Hindernis heran und überwinden Sie dieses
vorsichtig.
�
HINWEIS
Beachten Sie die in Kapitel 2.5 beim Überwinden
von Hindernissen aufgeführten Sicherheitshinweise.
2.11 VERLADEN UND TRANSPORT
Folgende Punkte sind für den Transport Ihres Roll-
stuhls im PKW zu beachten:
• Kippschutz nach innen klappen.
• Ggf. Schiebegriff/e entfernen.
• Muldenrücken entfernen und Rücken nach
vorne umklappen (wenn möglich).
• Rollstuhl (wenn möglich) falten und mit dem
Faltfixierband sicher schließen.
• Feststellbremsen lösen und Antriebsräder ent-
fernen.
• Rollstuhl mit Spanngurten im Fahrzeug si-
chern.
• Spanngurte nur an festen Rahmenteilen ver-
zurren. Fußraste, Seitenteile, Rücken oder
Sitzaufnahme sind dafür nicht geeignet.
• Alle demontierten Teile sicher und geschützt
im Fahrzeug verstauen, dass sie bei Brems-
manöver niemanden verletzen.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr durch lose, herumwirbelnde
Gegenstände wie Beinstützen, Sitzplatten, Rä-
der, Stöcke, Taschen etc.
MIT
ELEKTRISCHEN
Informieren Sie sich bitte vor dem Rollstuhltransport
bei Ihrem PKW-Händler über die gefahrenlose Siche-
rung des Rollstuhls durch Verzurr-Ösen oder andere
geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem PKW.
2.11.1 Transport im öffentlichen Verkehrsmittel
In jedem öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Platz
zum Abstellen des Rollstuhls nach der EG-Richtlinie
2001/85/EG bereitgestellt sein.
ACHTUNG
Der Abstellplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
ist nur für LEERE Rollstühle eingerichtet.
ACHTUNG
Den Rollstuhl auf die ausgewiesene Fläche
stellen, sodass Rückenlehne und Seitenteil fest
an der Abstellplatzbegrenzung anliegen.
• Feststellbremse schließen - Rollstuhl darf im
Falle eines Unfalls nicht verrutschen.
• Rollstuhl während Fahrt verlassen und auf
den dafür ausgewiesenen Platz setzen.
• Unbedingt (wenn vorhanden) Sicherheitsgurt
anlegen!
Lassen Sie sich beim Transfer in und aus dem öffentli-
chen Verkehrsmittel helfen.
2.11.2 Transport im Behinderten-Transport-Wa-
gen (BTW)
Rollstühle können aufgrund ihrer Bestimmung und
Leichtbauweise niemals die stabilen Eigenschaften ei-
nes fest im Fahrzeug montierten Autositzes erreichen.
ACHTUNG
DESHALB EMPFEHLEN WIR DIE NUTZUNG EI-
NES ROLLSTUHLS ALS SITZ ZUM TRANSPORT
IN EINEM FAHRZEUG NICHT.
ACHTUNG
Als Sitz in einem BTW dürfen nur Rollstühle ver-
wendet werden, die erfolgreich einen dynami-
schen Crash Test nach ISO 7176-19 bestanden
haben.
LESEN
Lesen Sie bitte auch unsere Info-Bro-
schüre „Crash Test ISO 7176-19".
Unsere erfolgreich getesteten Rollstüh-
le sind auf dem Typen-Schild am Roll-
stuhl mit diesem internationalen An-
kersymbol versehen und zusätzlich im
Bestellblatt mit unserem „Crash-Test-
Button" gekennzeichnet.
Bedienungsanweisung
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