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Die Paragraphen Der Stvzo - Yamaha DT50R Bedienungsanleitung

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§16 Grundregel der Zulassung
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften der StVZO und
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten
ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer
oder Halter eine angemessene Frist zur Mängelbehebung setzen, notfalls den Betrieb im öffentlichen
Verkehr untersagen oder beschränken. Wird der Betrieb für ein Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen
untersagt, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen
und den Fahrzeugschein abzuliefern.
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis muss einem Fahrzeug erteilt werden, sofern es den Vorschriften der StVZO sowie
den Anweisungen des Bundesverkehrsministers und entsprechenden Abmachungen im Rahmen der
EG/EWG entspricht. Die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, erlischt bei
Änderungen am Fahrzeug, die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen,
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
In diesem Fall dürfen nur noch Fahrten von der Werkstatt auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren
werden, natürlich nur mit zugelassenem Fahrzeug (ansonsten gelbes oder rotes Kennzeichen verwenden).
Wurde die Betriebserlaubnis entzogen, muss bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) eine neue
beantragt und erteilt werden. Dazu kann diese das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
verlangen oder die Vorführung anordnen.
§20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen
Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach
einer auf seine Kosten vorgenommene Prüfung allgemein erteilt werden (kurz ABE), wenn er die Gewähr
für zuverlässige Ausübung der ihm damit gewährten Befugnisse bietet. Über den Antrag auf Erteilung einer
ABE entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es bestimmt auch welche Unterlagen dazu nötig sind.
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, muss der Hersteller (oder ein
Verfügungsberechtigter) die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) beantragen.
Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist dazu ein Fahrzeugbrief (Vordruck gibt es bei der
Zulassungsstelle) vorzulegen.
Dieser Brief muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) ausgefüllt werden, und er muss
bestätigen, daß das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht. Alternativ kann der aaS dies in einem
besonderen Gutachten bescheinigen, aus dem die notwendigen Angaben in den Brief übertragen werden,
und der aaS oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bestätigt, daß die Daten im Brief mit jenen
Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von einer Ausnahmegenehmigung
ab, muss die Ausnahme samt genehmigender Behörde im Brief vermerkt sein.
©
www.nordic-dt-power.de

Die Paragraphen der StVZO

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DT50R Typ 3MN

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