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Yamaha DT50R Bedienungsanleitung Seite 67

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§59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
An allen Kraftfahrzeugen muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und
dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
Hersteller des Fahrzeugs,
Fahrzeugtyp
Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen)
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
zulässiges Gesamtgewicht
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer darf maximal 14 Stellen haben (oder genau 17stellig entsprechend
der EG-Richtlinie). Sie muss an gut zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Fahrzeugseite am
Rahmen eingeschlagen oder eingeprägt sein. Die 17stellige Nummer nach EG-Richtlinie darf an beliebiger
Stelle auf der rechten Seite des Rahmens eingeschlagen sein.
Wird nach einem Unfall ein neuer Rahmen nötig und wird dieser ohne eingeschlagene Fahrzeug-
Identifizierungsnummer geliefert, muss der Fahrzeughalter dies der Zulassungsstelle mitteilen. Diese
entscheidet dann, ob am neuen Rahmen die ursprüngliche Nummer wieder eingeschlagen oder eine
andere Nummer zugeteilt wird. Der Halter erhält dann einen Auftrag, sein Fahrzeug einem amtlich
anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der die korrekte Anbringung der Nummer am neuen Rahmen
begutachten und im Fahrzeugbrief dokumentieren muss. Erst dann kann von der Zulassungsstelle der
Fahrzeugschein berichtigt (oder erneuert) werden.
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen müssen schwarze Schrift auf weißen Grund haben.
Kennzeichen müssen reflektierend sein (Zulassung nach dem 29.9.89), dürfen nicht spiegeln, weder
verdeckt noch verschmutzt sein. Sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen
versehen sein. Form, Größe und Gestaltung sind vorgeschrieben.
Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein.
Seine Unterkante muss mindestens 30cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens
darf, sofern die Bauart des Fahrzeuges es zulässt, nicht höher als 120cm über der Fahrbahn liegen. Das
Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets
lesbar sein.
Hintere Kennzeichen müssen so beleuchtet sein, daß sie auf 25m lesbar sind. Die
Beleuchtungseinrichtung darf kein weißes Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. Das
Nationalitätskennzeichen "D" darf angebracht werden.
Bei Saisonkennzeichen wird die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen vermerkt. Saisonbedingtes An- und
Abmelden entfällt.
©
www.nordic-dt-power.de
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DT50R Typ 3MN

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