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Yamaha DT50R Bedienungsanleitung Seite 75

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Vergaser
Nicht nur Vergaser-Hersteller, sondern auch Vergaser-Typ und Bedüsung sind im Rahmen der Erteilung
der Betriebserlaubnis für ein Kraftrad festgehalten. Jede Änderung daran muss daher abgenommen
werden, wobei in der Regel zeitaufwendige und teure Leistungs- und Abgasmessungen (falls relevant)
notwendig werden.
Wenn der Fahrzeug-Hersteller die bei solchen Umbauten relevanten Unterschiede hinsichtlich
Motorleistung bereits prüfen und genehmigen ließ, muss der Umbau nur noch vom amtlich anerkannten
Sachverständigen bestätigt und dann von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
Verkleidung
Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muss grundsätzlich
abgenommen werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um
einen "freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten
Unterlagen ab. Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muss dazu ein Gutachten vorgelegt werden,
woraus das verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um
ein in den Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei
der Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt. Bei der
Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem Lenkeinschlag
zu den Verkleidungsteilen geachtet.
Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme)
zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann sollte man vom Material-Lieferant gleich einen
Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen. Sollten die Kanten keinen entsprechenden
Radius haben, muss ein Kantenschutz verwendet werden. Die Abnahme erfolgt wie oben beschrieben,
wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen kann. Die meisten aaS's haben
davor aber Schiss...
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist
abnahmepflichtig, da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der
Sachverständige kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung
durchführen.
Verkleidungsscheibe
Verkleidungsscheiben müssen einen Materialnachweis bezüglich Bruch- und Splitterverhalten haben.
Scheiben dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, weil sie als Wetterschutz zum Darüber- und
nicht zum Hindurchsehen gedacht sind. Kanten müssen einen Radius von 3,5mm haben, falls nicht, muss
sogenannter Kantenschutz aufgesteckt werden. Bei der Abnahme wird auch auf ausreichenden Abstand
von Lenker und Hebel (bei vollem Lenkeinschlag) zu Verkleidungsteilen geachtet.
Verkleidungsscheiben dürfen getönt sein.
Warnblinkanlage
Jedes Kraftrad darf mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet sein. Vorschriften hierzu siehe §53a der StVZO.
Im Falle einer Diebstahl-Warnanlage dürfen die Blinker auch als optische Warneinrichtung benutzt werden,
wobei alle Blinker in Intervallen gleichzeitig aufleuchten jedoch nach vorgegebener Zeit (30 Sekunden)
selbsttätig wieder abschalten müssen und erst nach erneutem Versuch der unerlaubten Benutzung wieder
blinken dürfen.
Windschild
Dessen Anbau muss, unabhängig von Höhe und Breite, auf jeden Fall abgenommen werden, weil das
Windschild das Fahrverhalten beeinflußt. Nachweis über Bruch- und Splitterverhalten ist ebenso
notwendig. Bei den Kanten gelten dieselben Anforderungen wie bei Verkleidungsscheiben. Das Windschild
darf lediglich so groß sein, daß der aufrecht sitzende Fahrer ("normaler" Größe) über dessen obere Kante
hinweg auf die Fahrbahn sehen kann. Windschilder dürfen auch getönt sein.
Zündkabel
Gemäß §55a der StVZO muss der Hochspannungsteil der Zündanlage entstört sein, siehe auch
Kerzenstecker.
Wenn etwa kaum genügend Raum für einen blechummantelten Stecker vorhanden ist, werden allerdings
auch funkentstörte Zündkabel (oder Zündkerzen) dazu verwendet. Darauf ist beim Austausch zu achten.
Ansonsten darf jede Art von Kabel verwendet werden, egal ob rot, gelb oder transparent.
©
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www.nordic-dt-power.de
DT50R Typ 3MN

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