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Yamaha DT50R Bedienungsanleitung Seite 71

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Lenker
Lenker zählen ebenfalls zu jenen Bauteilen, deren Form und Material in der Betriebserlaubnis zum
Fahrzeug festgeschrieben sind. Haben Lenker aus dem Zubehör-Angebot ein Teilegutachten oder
Prüfbericht, muss deren vorschriftsmäßiger Anbau unverzüglich begutachtet und genehmigt werden. Dabei
wird, falls der Lenker z.B. höher und breiter als der serienmäßige Lenker ist, auch auf entsprechend
angepasste Längen von Seilzügen und Hydraulikleitungen geachtet. Der Hydraulikflüssigkeitsbehälter darf
nämlich nur so weit von der Horizontalen geneigt sein, daß die Nachlaufbohrung noch ausreichend mit
Bremsflüssigkeit bedeckt ist. Ebenfalls berücksichtigt wird der Abfall des Flüssigkeitspegels im
Vorratsbehälter durch Abnutzung der Bremsbeläge.
Bei allen Lenkern (auch Stummellenkern), wird außerdem deren Abstand bei vollem Lenkeinschlag zu
feststehenden Bauteilen (z.B. Verkleidung) beachtet. In diesem Fall ist ein Mindestabstand von 2 cm
vorgeschrieben. Eventuell muss auch der maximal mögliche Lenkeinschlag reduziert werden.
Falls die wirksame Lenkerbreite größer oder kleiner als die des Originallenkers ist, muss eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorliegen, es kann aber auch ohne diese vom amtlich
anerkannten Sachverständigen durch Fahrversuch geprüft und eingetragen werden. Als wirksame Breite
ist das Maß gemeint, das zwischen zwei Punkten, jeweils fünf Zentimeter von den Enden nach innen,
gemessen wird.
Lenkungsdämpfer
Wie beispielsweise der Stoßdämpfer bei Federbeinen ist auch der Lenkungsdämpfer ein sogenannter
Schwingungsdämpfer. Es wird zwischen Reibungsdämpfern und hydraulischen Dämpfern unterschieden.
Falls nicht schon serienmäßig angebaut, ist dessen nachträgliche Montage genehmigungspflichtig (also auf
Teilegutachten oder Prüfbericht achten).
Lenkschloß
Entsprechend §38 der StVZO müssen Krafträder eine fest angebaute "Einrichtung gegen unbefugte
Benutzung" haben. Gemeint ist damit die Diebstahlsicherung, die z.B. die Lenkung in einer Stellung
blockiert. Dabei muss die Lenkung um mindestens 20 Grad eingeschlagen sein. Alternativ wäre auch ein
fest angebautes Radschloß zulässig, das das Drehen der Räder verhindert.
Fehlt diese Sicherung, so ist eine Diebstahlsicherung (z.B. Kette mit Schloß) erlaubt. Dazu muss allerdings
von der Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium oder Senat, Straßenverkehrsamt oder Landratsamt)
eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, worauf in den Fahrzeugpapieren die alternative
Diebstalsicherung entsprechend vermerkt werden muss. Eine akustische Warneinrichtung gegen
unbefugte Benutzung genügt alleine nicht !
Luftfilter
Werden Luftfilter, die direkt am Vergasergehäuse montiert werden, an Motorrädern montiert, die gemäß
Betriebserlaubnis ohne Ansauggeräuschdämpfung gefahren werden durften, gibt es in der Regel keine
Einwände. In anderen Fällen wird jedoch wegen erhöhten Fahrgeräuschs und möglicher Änderung der
Motorleistung und des Abgasausstoßes die Betriebserlaubnis erlöschen. Soll diese wieder erteilt werden,
sind teure Messungen notwendig. Bei Motorrädern, die vor dem 1.1.1989 zugelassen wurden, müssen
lediglich Motorleistung und Geräuschwerte überprüft werden.
Motor (Leistungssteigerung)
Bei Motoren, die einst reduziert und jetzt wieder auf Originalleistung zurückgerüstet werden sollen, muss
der Umbau lediglich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden, um die höhere
Motorleistung dann in den Fahrzeugpapieren eingetragen zu bekommen. In allen anderen Fällen werden
Höchstgeschwindigkeits-, Geräusch-, Leistungs- und Abgasmessung notwendig, falls der
Motorradhersteller nicht bereits die möglichen Leistungssteigerungen berücksichtigt hatte und nachträglich
genehmigen ließ.
Motorentlüftung
Die im Kurbelhaus eines Motors entstehenden und unter Überdruck entweichenden Öldämpfe dürfen bei
Kraftfahrzeugen, die erstmals nach dem 20.1.1973 zugelassen worden sind, nicht mehr ins Freie abgeleitet
werden, sondern müssen wieder in den Motor zugeführt werden. Sammeln dieser Dämpfe in einem
separaten Behälter ohne Rückführung zum Motor ist nicht zulässig, ebenso wenig "Filter" am Ende der
Kurbelhausentlüftung.
©
Seite 71 von 92
www.nordic-dt-power.de
DT50R Typ 3MN

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