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Lauferei Wenn Die Betriebserlaubnis Fehlt (Sammlung Div. Informationen) - Yamaha DT50R Bedienungsanleitung

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Lauferei wenn die Betriebserlaubnis fehlt
Sammlung div. Informationen, von verschiedenen Mitgliedern
Immer wieder kommt die Frage auf, woher bekomme ich eine Zweitschrift für meine DT
her. Es gibt hierzu die schlimmsten Geschichten.
Eigentlich gibt es für die Beschaffung einen geregelten Ablauf. Dieser wird von Yamaha
so beschrieben:
Verlust Fahrzeug-Dokumente:
Die YAMAHA Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten
Fahrzeuge gegen eine Gebühr, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu
erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem
Dienstsiegel, Datum und Unterschrift (bei 50ccm Fahrzeugen reicht hier eine polizeiliche
Bescheinigung). Diese Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus
technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde
und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler
einzureichen.
Quelle:
http://www.yamaha-motor.eu
Auch auf Internetseiten von Zulassungsstellen finden sich solche Informationen:
Bescheinigung Eigentumsnachweis
Achten Sie unbedingt darauf, dass aus der Bescheinigung über den Eigentumsnachweis
folgender Inhalt hervorgeht:- Angabe über Fahrzeugart- Angabe des Herstellers-
Vollständige Fahrzeug-Ident-Nr. (Fahrgestell-Nr. / Rahmen-Nr.)Ca. 3 Wochen nach
Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
zugeschickt, mit der Sie beim Hersteller des Fahrzeuges eine Zweitschrift der
Betriebserlaubnis beantragen können.
Betriebserlaubnis verloren Ersatz-Betriebserlaubnis
In der Regel haben Sie beim Kauf des Fahrzeuges eine Betriebserlaubnis erhalten, die
im Original vom Hersteller ausgestellt wurde. Daher ist im Regelfall auch eine
Ersatzbescheinigung über den Hersteller zu beziehen. Bevor Sie sich an den Hersteller
wenden, benötigen Sie als erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-
Zulassungsbehörde, die für den letzten Eigentümer zuständig ist. Weiterhin legen Sie
uns einen Kaufvertrag oder eine Rechnung vor und erklären schriftlich den Verlust der
Betriebserlaubnis.
Quelle:
http://www.hamburg.de/
©
Seite 29 von 92
www.nordic-dt-power.de
DT50R Typ 3MN

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