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Yamaha DT50R Bedienungsanleitung Seite 32

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Bitte beachten Sie bei Anforderung einer Zweitschrift der Allgemeinen
Betriebserlaubnis folgendes:
Zweitschriften für verlorene Abdrucke oder Ablichtungen dürfen durch uns, als Inhaber
1.
der Allgemeinen Betriebserlaubnis, nur ausgefertigt werden, wenn die für den Halter
des Fahrzeugs örtlich zuständige Zulassungsstelle bescheinigt hat, daß nach ihren
Unterlagen der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten,
noch die verloren gemeldete Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Die
Ersatzausfertigung
Betriebserlaubnis muss als
„Zweitschrift" gekennzeichnet werden.
Sollte
Ihr
Abdruck
2.
Zulassungsstelle mit dem Stempelaufdruck „ungültig", „entwertet" oder
„gelöscht" versehen worden sein, so kann dafür keine Zweitschrift aus- gestellt
werden. Es muss dann ein Einzelgutachten beim TÜV beantragt werden, das als
Betriebserlaubnis gilt.
Das Gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug länger als 1 Jahr stillgelegt und somit als
3.
endgültig aus dem Verkehr gezogen anzusehen ist. Ein Abdruck der All- gemeinen
Betriebserlaubnis kann dann nur ausgehändigt werden, wenn die zuständige
Zulassungsstelle auf dem Anforderungsformular bestätigt, daß keine Bedenken
gegen die Ausstellung einer Zweitschrift bestehen.
Ist der Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis nicht mehr in Ihrem Besitz, so
4.
ist von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in diesem Anforderungsformular zu
bestätigen, daß gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen.
Sollten Umbauten vorgenommen worden sein (z.B. Einbau eines anderen Motors), so
5.
dürfen wir in diesem Falle keine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis
ausstellen. Auch dann muss ein Einzelgutachten beim zuständigen TÜV beantragt
werden.
Für Fahrzeuge bis 50 ccm kann auch eine Unbedenklichkeitsbe- scheinigung
6.
(Negativauskunft des Fahndungsregisters) der örtlichen Polizeidienststelle vorgelegt
werden. Diese Bescheinigung muss ebenfalls Datum, Unterschrift und Dienststempel
tragen.
Zweitschriften können nur über einen autorisierten Händler angefordert werden. Die
7.
Ausstellung einer Zweitschrift durch die Yamaha Motor Deutschland GmbH IST
kostenpflichtig.
Die derzeit gültige unverbindliche Preisempfehlung unseres Hauses ist € 29,50
inklusive Mehrwertsteuer.
Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Anforderung werden wir and Ihren
Händler die Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis senden.
©
www.nordic-dt-power.de
von
Abdrucken
oder
der
Allgemeinen
Seite 32 von 92
Ablichtungen
Betriebserlaubnis
jedoch
DT50R Typ 3MN
der
Allgemeinen
durch
eine

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