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A.1.2 Maschinensicherheit In Europa; Maschinensicherheit In Europa; Maschinenrichtlinie; Harmonisierte Europanormen - Siemens SINAMICS G120C Handbuch

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A.1.2

Maschinensicherheit in Europa

Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des
EU-Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept
("new approach", "global approach") zugrunde:
● EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
● Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
● EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B.
für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
A.1.2.1

Maschinenrichtlinie

Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang I
der Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um die Forderung nach
Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen.
Der Hersteller einer Maschine muss den Nachweis über die Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser Nachweis wird durch die Anwendung
harmonisierter Normen erleichtert.
A.1.2.2

Harmonisierte Europanormen

Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen CEN
(Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation
Électrotechnique) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet, um die Anforderungen der EG-
Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren. Diese Normen (EN-Normen) werden
im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht
und sind danach ohne Änderungen in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und der im
Anhang I der Maschinenrichtlinie genannten Schutzziele.
Funktionshandbuch Safety Integrated, SINAMICS G120 unmd G120C
Funktionshandbuch, 01/2011, FW 4.4, A5E03052391A AB
Sicherheitsanforderungen fest.
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in
Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie
harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des
Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass
alle zutreffenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
nationaler Vorschriften.
Anhang
A.1 Normen und Vorschriften
213

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