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Herstellergarantie Eu + Uk - Fazua Ride 60 Originalbetriebsanleitung

Antriebssystem
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Batterieabfällen beitragen. Hierzu empfiehlt sich die Nutzung von langlebigen Batte-
rien und aufladbaren Batterien/Akkus, sowie der achtsame Umgang mit Batte-
rien/Akkus bzw. den damit betriebenen Geräten. Vor der Produktentsorgung sollte
stets eine Prüfung erfolgen, ob die Batterie/der Akku ggf. durch Reparatur oder
Rekonditionierung einer Wiederverwendung zugeführt werden kann.
Batterien/Akkus enthalten teilweise giftige Inhaltsstoffe. Durch die (vom Haus-
müll) getrennte Altbatteriesammlung und -verwertung sollen die ordnungsgemäße
Entsorgung oder Wiederverwertung gewährleistet und schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Von Lithium-Ionen-Akkus gehen zudem bauartbedingt besondere Gefahren aus, wie
z. B. die Explosions- und Brandgefahr bei Hitzeeinwirkung, daher ist hier besondere
Vorsicht geboten (siehe dazu auch Kapitel 26 „Allgemeine Sicherheitshinweise zu
Akku und Ladegerät").
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist stets kostenfrei und kann beim Händler oder
bei einer geeigneten Sammelstelle der Stadt bzw. Gemeinde erfolgen. Informationen
zu Sammelstellen werden von Stadt-/Kommunalverwaltungen zur Verfügung gestellt.
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HERSTELLERGARANTIE EU + UK

Porsche eBike Performance GmbH, Marie-Curie-Straße 6, 85521 Ottobrunn,
Deutschland (nachfolgend „Hersteller") garantiert dem Endkunden (nachfolgend
„Kunde") nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das in dem von
dem Kunden innerhalb der Europäischen Union (Stand 01.01.2017), dem United
Kingdom (UK) und der Schweiz (nachfolgend „räumlicher Geltungsbereich")
erworbenen Fahrrad eingebaute Antriebssystem und dessen Komponenten (nach-
folgend „Produkt") innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Auslieferung
(Garantiefrist) frei von Konstruktions-, Material oder Verarbeitungsfehlern und
uneingeschränkt funktionsfähig ist.
Sofern gleichwohl ein Fehler auftritt oder das Antriebssystem nicht uneingeschränkt
funktionsfähig ist, wird der Hersteller dies nach eigenem Ermessen auf seine Kosten
durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln nach § 437 BGB bleiben
hiervon unberührt und werden durch diese Garantie auch nicht eingeschränkt,
sondern stehen dem Kunden neben den Rechten aus dieser Garantie zusätzlich zu.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen aber nur, wenn
• das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die
durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstel-
lers gemäß Benutzerhandbuch abweichenden Gebrauch verursacht sind,
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